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Vorlage - VI/STR/10/0381/16  

Betreff: 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.09.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.09.2016 
22. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/10/0381/16)
Anlagen:
HS - Synopse für HA 01-09-2016

Der Stadtrat beschließt die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 07.08.2014 gemäß Anlage.


Gesetzliche Grundlage:         Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt Urlaubs-verordnung Sachsen-Anhalt – UrlVO LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:keine

aufzuhebende Beschlüsse:keine

 

 

Begründung:

 

Die „Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt (UrlVO LSA)“ wurde in § 2 Abs. 1 S. 2 zum 01.01.2015 geändert. Damit entfällt bei Hauptverwaltungsbeamten die Bewilligung von Erholungsurlaub.

Die Änderung der Hauptsatzung erfolgt auf Hinweis der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises.


Anlage

 

 

 

 

4. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

Präambel

Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 08.09.2016 die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 07.08.2014 beschlossen:

 

Artikel I

Der § 7 Abs. 2 Pkt. 6 erhält folgenden neuen Wortlaut.

6.Genehmigung von Dienstreisen und Weiterbildungen des Oberbürgermeisters, der Stadträte, der Ortschaftsräte und der sachkundigen Einwohner.

 

 

Artikel II

Die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 07.08.2014 tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HS - Synopse für HA 01-09-2016 (13 KB)