Vorlage - VI/STR/10/0381/16
|
|
Der Stadtrat beschließt die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 07.08.2014 gemäß Anlage.
Gesetzliche Grundlage: Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt Urlaubs-verordnung Sachsen-Anhalt – UrlVO LSA)
bereits gefasste Beschlüsse:keine
aufzuhebende Beschlüsse:keine
Begründung:
Die „Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt (UrlVO LSA)“ wurde in § 2 Abs. 1 S. 2 zum 01.01.2015 geändert. Damit entfällt bei Hauptverwaltungsbeamten die Bewilligung von Erholungsurlaub.
Die Änderung der Hauptsatzung erfolgt auf Hinweis der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises.
Anlage
4. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Präambel
Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 08.09.2016 die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 07.08.2014 beschlossen:
Artikel I
Der § 7 Abs. 2 Pkt. 6 erhält folgenden neuen Wortlaut.
6.Genehmigung von Dienstreisen und Weiterbildungen des Oberbürgermeisters, der Stadträte, der Ortschaftsräte und der sachkundigen Einwohner.
Artikel II
Die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 07.08.2014 tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | HS - Synopse für HA 01-09-2016 (13 KB) |