Vorlage - VI/STR/75/0456/16
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Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015
1.1 Bilanzsumme56.649.325,12 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen45.766.165,52 EUR
- das Umlaufvermögen10.881.570,92 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten1.588,68 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital5.140.997,56 EUR
- die Sonderposten9.317.946,19 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse14.905.507,94 EUR
- die Rückstellungen1.430.945,33 EUR
- die Verbindlichkeiten24.618.928,10 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten1.235.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn458.035,31 EUR
1.2.1 Summe der Erträge6.723.352,91 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen6.265.317,60 EUR
2. Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.
3. Verwendung des Jahresgewinns
- auf neue Rechnung vorzutragen458.035,31 EUR
Begründung:
Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresabschluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.
Der Jahresabschluss 2015 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz aufgestellt.
Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und beauftragte mit Schreiben vom 22.02.2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz zu prüfen.
Als Anlage erhalten die Betriebsausschussmitglieder den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 14.09.2016 in Papierform.
Herr Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und den Prüfbericht erläutern.
Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.
Anlagen:
Prüfbericht vom 14.09.2016 (nur für Betriebsausschussmitglieder)
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | EB Abwasser_Prüfbericht JA 2015_1 (2151 KB) | |||
2 | Prüfbericht RPA 2015 (625 KB) | |||
3 | Anlage zu Top 9 (38 KB) |