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Vorlage - VI/STR/75/0456/16  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
09.11.2016 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.12.2016 
25. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/75/0456/16)
Anlagen:
EB Abwasser_Prüfbericht JA 2015_1
Prüfbericht RPA 2015
Anlage zu Top 9

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2015 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1.        Feststellung des Jahresabschlusses 2015

1.1               Bilanzsumme56.649.325,12 EUR

 

1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf

              - das Anlagevermögen45.766.165,52 EUR

              - das Umlaufvermögen10.881.570,92 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.588,68 EUR

 

1.1.2              Davon entfallen auf der Passivseite auf

              - das Eigenkapital5.140.997,56 EUR

              - die Sonderposten9.317.946,19 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse14.905.507,94 EUR

              - die Rückstellungen1.430.945,33 EUR

              - die Verbindlichkeiten24.618.928,10 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.235.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn458.035,31 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge6.723.352,91 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen6.265.317,60 EUR

 

 

2. Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.

 

 

3.               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen458.035,31 EUR

 

 


Begründung:

 

Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresab­schluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres auf­zustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss 2015 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseiti­gung Zeitz aufgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbesei­tigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und beauftragte mit Schreiben vom 22.02.2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbe­seitigung Zeitz zu prüfen.

 

Als Anlage erhalten die Betriebsausschussmitglieder den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 14.09.2016 in Papierform.

Herr Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschuss­sitzung teilneh­men und den Prüfbericht erläutern.

 

Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahres­abschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes für das Wirt­schaftsjahr 2015 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Ab­schlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.


Anlagen:

Prüfbericht vom 14.09.2016 (nur für Betriebsausschussmitglieder)

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EB Abwasser_Prüfbericht JA 2015_1 (2151 KB)    
Anlage 2 2 Prüfbericht RPA 2015 (625 KB)    
Anlage 3 3 Anlage zu Top 9 (38 KB)