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Vorlage - VI/STR/65/0459/16  

Betreff: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
30.11.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.12.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.12.2016 
25. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0459/16)

 

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die 3. Änderungssatzung zur „Satzung  über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§§ 47 und 50 Straßengesetz LSA vom 06.07.1993 in der  jeweils zur Beschlussfassung geltenden Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche

Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“  vom 11.11.2010

1. Änderungssatzung vom 07.07.2011        

2. Änderungssatzung vom 18.12.2014                      

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

 

zu Artikel I:

 

Am 27.09.2012 wurde durch den Stadtrat Zeitz der Beschluss gefasst, das obere Teilstück  der Heinrich-Heine-Straße – vom Abzweig Gleinaer Straße bis zur Kreuzung Vater-Jahn-Straße – in Dr.-Flörsheim-Allee umzubenennen. Die Heinrich-Heine-Straße war bis zu diesem Zeitpunkt in die Reinigungsklasse C 1 eingestuft. Dieser Reinigungsrhythmus wurde so beibehalten, sodass die Dr.-Flörsheim –Allee ebenso in die Reinigungsklasse C 1

(14tägliche Reinigung durch die Stadt Zeitz) eingestuft wird.

 

 

Der Verbindungsweg zwischen Kalkstraße und Altmarkt wurde mit Beschluss vom 08.09.2016 in Bärgasse benannt und für die Öffentlichkeit durchgängig nutzbar gemacht.

Um das Erscheinungsbild der Innenstadt zu verbessern, soll in der Bärgasse die maschinelle Reinigung durch die Stadt Zeitz erfolgen. Die Bärgasse soll in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz mit der Reinigungsklasse C1 (14tägliche Reinigung durch die Stadt Zeitz) aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht

in der Stadt Zeitz

                                         -Straßenreinigungssatzung-

 

                                              vom 11.11.2010

 

Auf der Grundlage der §§ 8 Abs. 1 und 11 Abs. 1 Nr. 1a und 2a des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Seite 288) und der §§ 47 und 50 Abs. 1 Nr. 3 des Straßengesetzes Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA Seite 334) jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 08.12.2016 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Änderungen

 

 

Die Anlage 1 (Straßenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

 

Die Dr.-Flörsheim-Allee und die Bärgasse werden in das Straßenverzeichnis aufgenommen und jeweils in die Reinigungsklasse C1 eingestuft.

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.