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Vorlage - VI/STR/65/0468/16  

Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
29.11.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
29.11.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau abgelehnt   
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
29.11.2016 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Vorberatung
29.11.2016 
Öffentliche Sondersitzung des Ortschaftsrates Pirkau abgelehnt   
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
29.11.2016 
Öffentliche Sondersitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz      
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
29.11.2016 
Öffentliche Sondersitzung des Ortschaftsrates Zangenberg abgelehnt   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
29.11.2016 
Öffentliche Sondersitzung des Ortschaftsrates Kayna      
07.12.2016 
Sondersitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
29.11.2016 
Öffentliche Sondersitzung des Ortschaftsrates Würchwitz abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.12.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.12.2016 
25. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0468/16)
Anlagen:
1. Änderungssatzung Umlage UHV

 

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 56 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

§§  2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 Kommunalverfassungs-

gesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

§§ 1, 2 Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-

Anhalt (KAG-LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/65/0097/1812/14 vom 18.12.2014

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

keine

 

 

 

Begründung:

 

Laut § 54 Abs. 3 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 in der zurzeit gültigen Fassung sind die Gemeinden für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im Unterhaltungsverband (UHV). Für die Stadt Zeitz einschließlich ihrer Ortsteile ergibt sich daraus, für die Unterhaltung der im Zuständigkeitsbereich des UHV gelegenen Gewässer jährlich finanzielle Beiträge an den UHV leisten zu müssen. Gemäß § 56 Abs. 1 WG LSA kann die Gemeinde soweit sie sich nicht für eine andere Art der Finanzierung entscheidet, die Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, ….. an die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder ersatzweise an die Nutzer umlegen. Mit Satzungsbeschluss vom 19.12.2014 wurde durch den Stadtrat die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbands „Weiße Elster“ beschlossen.

 

Im Artikel I Nr. 1 und 2 der 1. Änderungssatzung sind im § 7 Abs. 1 und 2 für 2016 die Umlagesätze des Flächen- und Erschwernisbeitrages geregelt.

 

 

 


Anlage:

1. Änderungssatzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des

   Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungssatzung Umlage UHV (121 KB)