Vorlage - VI/STR/65/0468/16
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Gesetzliche Grundlage: | § 56 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 Kommunalverfassungs- gesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) §§ 1, 2 Kommunalabgabengesetz Land Sachsen- Anhalt (KAG-LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/65/0097/1812/14 vom 18.12.2014 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
keine |
Begründung:
Laut § 54 Abs. 3 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 in der zurzeit gültigen Fassung sind die Gemeinden für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im Unterhaltungsverband (UHV). Für die Stadt Zeitz einschließlich ihrer Ortsteile ergibt sich daraus, für die Unterhaltung der im Zuständigkeitsbereich des UHV gelegenen Gewässer jährlich finanzielle Beiträge an den UHV leisten zu müssen. Gemäß § 56 Abs. 1 WG LSA kann die Gemeinde soweit sie sich nicht für eine andere Art der Finanzierung entscheidet, die Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, ….. an die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder ersatzweise an die Nutzer umlegen. Mit Satzungsbeschluss vom 19.12.2014 wurde durch den Stadtrat die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbands „Weiße Elster“ beschlossen.
Im Artikel I Nr. 1 und 2 der 1. Änderungssatzung sind im § 7 Abs. 1 und 2 für 2016 die Umlagesätze des Flächen- und Erschwernisbeitrages geregelt.
Anlage:
1. Änderungssatzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des
Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 1. Änderungssatzung Umlage UHV (121 KB) |