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Vorlage - VI/STR/65/0472/16  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Str. in Zeitz - der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
11.01.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.01.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.01.2017 
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0472/16)
Anlagen:
Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA
Anlage 2.1 Abwägung Behörden
Anlage 2.2 Abwägung Nachbargemeinden
Anlage 2.3 Abwägung Öffentlichkeitsb.
Anlage 2.4 Abwägung Ämterbeteiligung
Anlage 3.1 Planzeichnung
Anlage 3.2 Übersichtsplan
Anlage 4 Textl.Festsetzungen
Anlage 5 Begründung Dez 2016
Anlage 6 Umweltbericht Dez 2016

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 74 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB

§ 8 und § 45 (3), Nr. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom

17. Juni 2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss V/STR/65/0309/2801/16

 

aufzuhebende Beschlüsse:                                     

 

-

 

 

 

Begründung:

 

In der Stadtratssitzung am 28.01.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – gefasst.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

Das Gelände ist teilweise bereits bebaut.

 

Da die im Geltungsbereich vorhandene Bebauung noch keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach den Kriterien des § 34 BauGB darstellt, waren Genehmigungen weiterer Bauvorhaben bzw. Erweiterungen oder Nutzungsänderungen gemäß § 34 BauGB dort ohne verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) nicht möglich.

Ein Investor mit Erweiterungsabsichten seines im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Gewerbebetriebes ist bereits vorhanden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Zeitz lag in der Zeit vom 08.08.2016 bis zum 09.09.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 2) zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Zeitz erarbeitet.


Anlagen:

Anlage 1:  Verfahrensvermerk

Anlage 2:  Abwägung

Anlage 3:  Planzeichnung (Teil A)

Anlage 4:  textliche Festsetzungen (Teil B)

Anlage 5:  Begründung

Anlage 6:  Umweltbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA (16 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2.1 Abwägung Behörden (101 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2.2 Abwägung Nachbargemeinden (12 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2.3 Abwägung Öffentlichkeitsb. (12 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 2.4 Abwägung Ämterbeteiligung (19 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 3.1 Planzeichnung (2862 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 3.2 Übersichtsplan (2786 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 4 Textl.Festsetzungen (2867 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 5 Begründung Dez 2016 (1468 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 6 Umweltbericht Dez 2016 (3484 KB)