Vorlage - VI/STR/65/0480/16
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I n f o r m a t i o n :
Der Stadtrat hat am 27.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:
„Der überarbeitete Entwurf (Anlage 1) des beim Landesverwaltungsamt eingereichten Beitrages der Stadt Zeitz zum Vorauswahlverfahren im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen – Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung (EFRE – Konzept Zeitz) wurde von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Für die im EFRE – Konzept der Stadt Zeitz genannten Projekte (Einzelmaßnahmen) sind im Rahmen der Möglichkeiten und in der genannten Prioritätenabfolge im Förderprogramm Stadtumbau – Ost, Programmteil Aufwertung die erforderlichen Städtebaufördermittel zu beantragen.
Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Die Projekte des EFRE – Konzeptes der Stadt Zeitz sind zur schnellstmöglichen Realisierung vorgesehen. ….
Da die im operationellen Programm zu fördernden Projekte / Einzelmaßnahmen bis 2020 durchgeführt sein müssen und nur kommunale Maßnahmen im kommunalen Eigentum gefördert werden können, wurde die Rangfolge der Prioritätenliste überarbeitet:
1.Teilabbruch mit anschließender Instandsetzung, Modernisierung und Energetischer Sanierung der Grundschule in Zeitz – Ost, Gustav-Mahler-Str. 14
Eigentümer: Stadt Zeitz, Vorhabenträger: Stadt Zeitz
2.Modernisierung und Instandsetzung sowie Energetische Sanierung des ehemaligen ZeKiWa – Werkes, Umnutzung als Stadtarchiv, Geschwister – Scholl – Straße
Eigentümer: Stadt Zeitz / zur Zeit im Treuhandvermögen des Sanierungsträgers DSK, Vorhabenträger: Stadt Zeitz
3.Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (iSEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 -Reduktion (Durchführungszeitraum 2025- 2035)
Projektträger: Stadt Zeitz
4.Herstellung eines Grüngürtels als Freiflächenverbund um die alte Stadtmauer
4.1Abbruch Weberstraße 1 c
Eigentümer: Stadt Zeitz, Vorhabenträger: Stadt Zeitz
4.2Abbruch Am Wasserberg 1
Eigentümer: Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH,
Vorhabenträger: Stadt Zeitz
4.3Abbruch Am Kalktor 1
Eigentümer: Privat, Vorhabenträger: Stadt Zeitz
4.4Abbruch ehemaliges Werk Zitza, Am Wasserberg
Eigentümer: Privat, Vorhabenträger: Stadt Zeitz“
42 Kommunen sind insgesamt am Stadtumbau – Ost in Sachsen – Anhalt beteiligt.
16 Kommunen haben am Vorauswalverfahren zum Operationellen Programm (EFRE) teilgenommen.
10 Städte davon sind in die zweite Stufe, das sogenannte Selektionsverfahren gelangt d.h. sie dürfen Förderanträge für die verfügbaren EFRE - / Stadtumbaumittel mit einem Förderanteil von 93 % stellen!
Für Zeitz dürfen Anträge gemäß des Schreibens vom Landesverwaltungsamtes vom 28.10.2016 für:
1.Teilabbruch mit anschließender Instandsetzung, Modernisierung und Energetischer Sanierung der Grundschule in Zeitz – Ost, Gustav-Mahler-Str. 14
2.Modernisierung und Instandsetzung sowie Energetische Sanierung des ehemaligen ZeKiWa – Werkes, Umnutzung als Stadtarchiv,
Geschwister – Scholl – Straße 16
3.Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (iSEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 Reduktion
4.Abbruch Weberstraße 1 c – Herstellung einer Grünflächenverbindung
Eigentümer: Stadt Zeitz, Vorhabenträger: Stadt Zeitz
mit einem EFRE - Anteil von ca. 9 Mio. Euro gestellt werden.
Am 15.11.2016 wurde bei einer ersten „Anlaufberatung“ den teilnehmenden Kommunen mitgeteilt, dass der verfügbare EFRE – Finanzrahmen von insgesamt 61,2 Mio Euro gemäß der o.a. Schreiben vom 28.10.2016 für die dort genannten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 65 Mio. Euro untersetzt ist. D. h. die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung der Anträge für die vorgenannten Maßnahmen – wenn sie fristwahrend bis zum 15.1.2017 gestellt werden - liegt nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes bei „weit über 90 %“.
Für die vorgenannten EFRE – Einzelmaßnahmen sind demnach gesonderte Anträge bis spätestens 15.1.2017 zu stellen.
Letztmalig wurde den Gemeinden und Städten gewährt, die kommunalaufsichtlichen Stellungnahmen dafür bis spätesten zum 30.6.2017 nachzureichen, wenn bis dahin der Haushalt beschlossen und genehmigt ist!
(In den Folgejahren muss der Haushalt mit Abgabe der Folgeanträge jeweils zum 30. 11. beschlossen worden sein und gleichzeitig sind dazu die kommunalaufsichtlichen Stellungnahmen mit einzureichen.)
Die Förderanträge der Stadt Zeitz für das Programmjahr 2017 im Förderprogramm Stadtumbau – Ost wurden fristwahrend am 30.11.2016 beim Landesverwaltungsamt eingereicht.
Die Projektanträge für die vorgenannten Einzelmaßnahmen (Projekte) werden bzw. wurden, wie vom Stadtrat am 27.10.2016 beschlossen und gemäß dem Schreiben vom Landesverwaltungsamt (vom 28.20.2016) am 13.1.2017 fristwahrend beim Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) eingereicht.
Objekt: Ehem. ZeKiWa-Werk, Geschwister-Scholl-Str. 16
Eigentümer: Stadt Zeitz / zurzeit im Treuhandvermögen DSK
Vorhabenträger: Stadt Zeitz
Die beiden verbliebenen Industriebauten der ehemaligen größten Kinderwagenfabrik der
Welt stehen unter Denkmalschutz, jedoch sind sie seit Produktionsende ungenutzt. Im Jahr
2010 wurden sie von der DSK als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Zeitz gekauft
und in das Sanierungsvermögen überführt. Seitdem wurde bereits das Dach vom
Hauptgebäude und teilweise die Fenster mit Fördermitteln aus dem Programm Stadtumbau
– Ost gesichert (Bewilligungsbescheid vom 20.10.2011 in Höhe von 231.300,00€).
Demnächst werden mit Mitteln aus dem Programm Stadtumbau – Ost die restlichen Fenster
und lose Fassadenteile gesichert sowie eine Einfriedung hergestellt (Bewilligungsbescheid
vom 16.11.2015 in Höhe von 40.900,00€).
Da während des Hochwassers im Mai / Juni 2013 auch die ZeKiWa – Gebäude im Keller
bzw. im Erdgeschoss überschwemmt wurden, stehen zur Beseitigung der
Hochwasserschäden rund 3,64 Mio. Euro zur Verfügung (Zuwendungsbescheid vom
08.04.2016 in Höhe von maximal 3.644.790,61€). Im Rahmen der EFRE – Förderung soll
das Hauptgebäude energetisch saniert, modernisiert und weiter instandgesetzt werden. Die
oberen Geschosse des Hauptgebäudes werden danach dem Stadtarchiv zur Verfügung
gestellt.
Das historische Erbe der Stadt Zeitz konkretisiert sich neben signifikanten Bauwerken,
kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Traditionen vor allem in der archivalischen
Überlieferung an Urkunden, Amtsbüchern, Akten, Karten, Plänen, Bau- und
Projektunterlagen, Fotos, Zeitungen, Plakaten, Nachlässen etc. In ihrer Gesamtheit
bestimmen sie das unverwechselbare Erscheinungsbild unserer Stadt und schaffen die
Grundlage dafür, dass sich die Bürger mit ihr identifizieren.
Die relativ geschlossene Überlieferungslage des Stadtarchivs, seine Bestände reichen bis in
das 14. Jahrhundert zurück, ist vor allem dem Engagement und der Weitsicht unserer
Vorfahren zu verdanken. Dieses Kulturgut mit einem Gesamtumfang von über 3.400
laufenden Metern Archivgut und Sammlungsgut dokumentiert sehr eindrucksvoll acht
Jahrhunderte unserer unverwechselbaren Heimat- und Regionalgeschichte und stellt eine
unverzichtbare Grundlage für deren Erforschung dar.
Mit der Auslagerung des Stadtarchivs aus dem Rathaus und seinem gegenwärtigen Standort
im Schloss Moritzburg wurden 1956 für damalige Verhältnisse gute Bedingungen zur
sicheren Verwahrung und Erhaltung der Archivbestände geschaffen.
Die Effizienz der Archivarbeit und die Benutzerfrequenz des Archivs konnten sich in den
letzten Jahrzehnten spürbar erhöhen, das Stadtarchiv entwickelte sich zum Zentrum heimat und regional-geschichtlicher Forschung - seit 1990 haben sich die Benutzerzahlen mehr als
verzehnfacht. Die vor 60 Jahren großzügig berechnete Platzreserve ist durch zahllose
Aktenübernahmen der vergangenen Jahrzehnte aufgebraucht. Auch die 1997 erfolgte
Erweiterung der Magazinkapazität im Dachgeschoss des Südflügels der Moritzburg ist
erschöpft. Trotz höchster Raumauslastung, die zunehmend zu Lasten der
Arbeitsbedingungen der Archivbenutzer(innen) und Archivmitarbeiter(innen) erfolgt, kann das
Archiv kein Archivgut mehr aufnehmen.
Die Platzreserve im Zwischenarchiv in der Badstubenvorstadt 17 a beträgt lediglich 10
laufende Meter (lfm), so dass auch hier sehr bald keine Aktenübernahmen mehr erfolgen
können.
Vielfältige Bemühungen zur Nutzung anderer Immobilien sind bisher an den hohen
Anforderungen zur sicheren Verwahrung von Archivgut gescheitert. Um der im
Landesarchivgesetz Sachsen-Anhalts festgeschriebenen Pflichtaufgabe des Archivierens zur Sicherung des kommunalen geistigen Erbes auch weiterhin nachkommen zu können und die Ziele seiner kommunalarchivischen Tätigkeit nachhaltig verfolgen zu können, ist schnellstmöglich für das Stadtarchiv eine nachhaltige Unterbringung des Archivguts herbeizuführen. Die ZeKiWa-Immobilie ist, ohne den Ergebnissen vertiefender
Untersuchungen vorzugreifen, geeignet zur dauerhaften Nutzung durch das Stadtarchiv.
- Raumbedarf
Der Flächenbedarf für den Magazinbereich beträgt insgesamt ca. 2.000 m². Davon sollten
1.300 m² für das dauerhaft aufzubewahrende Archivgut im Endarchiv zur Verfügung stehen.
Die restlichen 700 m² werden zur ordnungsgemäßen Verwahrung des mittel- und langfristig
aufzubewahrenden dienstlichen Schriftgutes im Zwischenarchiv benötigt. Der Flächenbedarf
beinhaltet bereits den Archivgutzuwachs der nächsten 20 Jahre, den man generell bei der
Planung von Archivgebäuden ansetzt.
Der Bedarf an Magazinfläche wurde für die Verwendung von Standregalen ausgelegt, wie
sie momentan im Stadtarchiv genutzt werden. Dafür ist eine Traglast von 7,5 kN/m²
erforderlich. Sollten Rollregalsysteme zum Einsatz kommen, müsste eine Deckentragkraft
von 12 kN/m² vorhanden sein. In diesem Fall würde sich jedoch der Flächenbedarf um mehr
als 1/3 verringern. Aus Effizienzgründen sowie den Vorteilen, die Rollregalsysteme bezüglich
der sicheren Verwahrung der Archivbestände aufweisen, wird der Einsatz von Rollregalen
angestrebt.
Das Raumprogramm für ein Archiv lässt sich in die 4 Funktionsbereiche Öffentlichkeit,
Verwaltung, Werkstätten und Verzeichnungsräume sowie Magazine einteilen, die nach dem
Grad ihrer Zugänglichkeit grundsätzlich auch durch bauliche Maßnahmen voneinander
getrennt werden sollten.
- Raumklima
Für die dauerhafte Aufbewahrung und Erhaltung des Archivgutes sind die in den Magazinen
herrschenden Temperatur- und Feuchtigkeitswerte von entscheidender Bedeutung.
Wichtiger als das Erreichen bestimmter Idealwerte sind möglichst konstante
Klimabedingungen. (Vereinfacht: Temperatur 16°C-18°C plus/minus 2°C, Luftfeuchtigkeit
50% plus/minus 5%). Ziel für ein Archivmagazin sollte ein Klimakonzept sein, das durch eine
klimastabile Bauweise eine weitestgehend natürliche und gleichmäßige Belüftung ermöglicht.
Beitrag Stadt Zeitz – EFRE - Konzept 2016 10
Wichtig: Große natürliche Klimastabilität der Magazine durch Isolierung von Wänden, Dach
und Fußböden sowie Verwendung feuchtigkeitsregulierender und wärmespeichernder
Materialien.
Die Kriterien an Sicherheit, Raumklima und der erforderliche Raumbedarf können sämtlich
optimal in den oberen Geschossen des denkmalgeschützten ZeKiWa – Gebäudes erfüllt
werden. Diese Maßnahme berücksichtigt das spezifische Ziel 11 des OP als Maßnahme
11.1 (Stärkung der Attraktivität der Städte durch bauliche und funktionale Anpassung der
Infrastruktur in erhaltenswertem Stadtraum) und 11.2 (Wiederherrichtung von Brachflächen
im städtischen Umfeld).
Konkrete Aussagen zur Förderung der Kaskadennutzung können in Bezug auf das ZeKiWa-
Gebäude noch nicht getroffen werden. Auf Grund der zentralen Lage ist eine mehrstufige
Rohstoffnutzung (z.B. Abfälle, Biogas) ausgeschlossen. Eine Mehrfachnutzung von Holz
könnte infrage kommen, dieser Sachverhalt wird im Rahmen der weiteren Planung noch
geprüft.
Auch die Einsparungen in Bezug auf den CO2-Ausstoß können zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht benannt werden, da zum Objekt keine Daten vorliegen. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass nach der Sanierung des Gebäudes ein merklich geringerer Energiebedarf
anfällt, da sich die Immobilie derzeit in einem energetisch völlig unsanierten Zustand
befindet. Dies trägt wiederum zur Erreichung der Zielwerte des KES bei.
Für die dringend erforderliche neue Unterbringung des Stadtarchivs wurden mehrere
innenstadtnahe Standorte untersucht: Brüderstraße 18, Rahnestraße 7 und das Brühlcenter.
Die Standorte im Brühlcenter und in der Brüderstraße sind aus Kostengründen und fehlender
Voraussetzungen an eine ausreichende Traglastaufnahme vollkommen ungeeignet.
Auf dem Standort an der Rahnestraße könnte das Stadtarchiv untergebracht werden, jedoch
wäre dies mit einer weiteren Flächeninanspruchnahme und einer weiteren Versiegelung
verbunden und dies wäre ansatzweise klimaschädlich.
Der Standort auf dem ZeKiWa – Gelände ist jedoch diesbezüglich sehr gut geeignet: Mit der
Umnutzung des Industriedenkmals als Stadtarchiv gibt es genügend Reserven für eine
Erweiterung im bestehenden Gebäude ohne zusätzliche Inanspruchnahme von unbebautem
Boden.
Im Umfeld wurden schon einige Denkmale mit finanzieller Unterstützung aus der
Städtebauförderung und mit Finanzhilfen der Europäischen Union aufgewertet: das
Albrechtsche Palais und die sogenannten Klinkerhallen als Sportzentrum im Zusammenhang
mit der Landesgartenschau 2004. Auch diese Landesgartenschau 2004 stand unter dem
Thema der Innenentwicklung durch umweltschonende Nutzbarmachung von Brachflächen.
Die Modernisierung und Instandsetzung des ZeKiWa – Gebäudes mit der Umnutzung als
Stadtarchiv wird das einmalige Ensemble der weithin bekannten Zeitzer Industriegeschichte
und das Umfeld vom Schlossparkgelände bis zum Bahnhof erweitern.
Die EFRE-Förderung aus dem Operationellen Programm für das ehemalige ZeKiWa-Gebäude ermöglicht nur öffentliche Nutzungen, die nicht beihilferelevant sind.
Dies betrifft jedoch nicht das Erd- bzw. Kellergeschoss.
Für die Instandsetzung im Erdgeschoss zur Beseitigung der Hochwasserschäden stehen weitere 3,64 Mio. Euro zur Verfügung. Da die Verwendung dieser Mittel nicht beihilferelevant ist, können im Erdgeschoss auch kommerzielle Nutzungen untergebracht werden.
Der Ausbau des Erdgeschosses müsste dann über Kredite und diese durch Mieteinnahmen finanziert werden.
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass bei einem Ausbleiben der EFRE –
Förderung dieses wertvolle stadtbildprägende Industriedenkmal weiter dem Verfall
preisgegeben würde. Das Objekt liegt zwar im Sanierungsgebiet, jedoch ist das
Förderprogramm der Stadtsanierung beendet.
Mittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz sind nur im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung (Altstadt und Moritzburg) einsetzbar.
Das Gebäude ist leerstehend, mit den Planungen und Bauarbeiten kann sofort begonnen
werden. Das Dach ist mit Fördermitteln aus dem Sicherungsprogramm instandgesetzt
worden und das Keller – und Erdgeschoss wird mit bewilligten Mitteln der Hochwasser –
Schadensregulierung instandgesetzt.
Die Modernisierung und Instandsetzung der oberen Geschosse mit dem Ziel der
Unterbringung des Stadtarchivs ist wahrscheinlich die einzige und auf absehbare Zeit auch
die letzte Möglichkeit den desolaten Zustand des Gebäudes zu beenden.