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Vorlage - VI/STR/32/0494/17  

Betreff: Ernennung des stellvertretenden Stadtwehrleiters sowie Ernennung und Berufung von Ortswehrleitern und deren Stellvertretern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.01.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.01.2017 
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0494/17)

Der Stadtrat ernennt

 

  1. Herrn Daniel Otto unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer bis zum 12.03.2021 zum stellvertretenden Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz

 

  1. Herrn Maik Sauppe unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Kayna

 

  1. Herrn Christian Habel unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Kayna

 

  1. Herrn Tobias Becker unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Zangenberg

 

 

Der Stadtrat beauftragt

 

  1. Herrn Robert Mlynarczyk unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer bis zum 31.03.2018 zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Stadt Zeitz

 

  1. Herrn Jens Gröbe unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 2 Jahren zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Zangenberg

 

  1. Herrn Thomas Warras unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 2 Jahren zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Zettweil

 

  1. Herrn Thomas Gerhardt unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 2 Jahren zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Zettweil

Gemäß § 15 Absatz 3 BrSchG werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen.

Durch den Träger der Feuerwehr erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren. Bei noch fehlenden Qualifikationen erfolgt die Beauftragung für die Dauer von zwei Jahren.

 

Sie müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

Der Kreisbrandmeister ist vor der Ernennung bzw Beauftragung anzuhören. Die Stellungnahme des Burgenlandkreises dazu liegt bereits vor.

 

Im Rahmen der Wahlen im IV. Quartal 2016 wurden diese Kameraden durch die Wehren der Stadt Zeitz zur Ernennung bzw. Beauftragung vorgeschlagen.

 

Die Ernennung des Herrn Daniel Otto zum stellvertretenden Stadtwehrleiter erfolgt bis zum 12.03.2021, da die Wahl in der laufenden Wahlperiode erfolgte und gemeinsam mit der Wahlperiode des Stadtwehrleiters endet.

 

Herr Robert Mlynarczyk wird bis zum 31.03.2018 zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz beauftragt, das zu diesem Zeitpunkt die kommissarische Beauftragung des Kameraden Hornig zum Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz endet und eine Neuwahl in der Ortswehr Zeitz notwendig ist.