Vorlage - VI/STR/OB/0496/17
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Der Stadtrat entsendet
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in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG Zeitz mbH).
Gesetzliche Grundlage: § 131 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. dem Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH
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bereits gefasste Beschlüsse: VI/STR/OB/0014/0207/14 |
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aufzuhebende Beschlüsse: - |
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Begründung:
Mit Stadtratsbeschluss- Nr. VI/STR/OB/0014/0207/14 wurde Herr Roland Seidelt für die SPD Fraktion in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH gewählt. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der WBG mbH erfolgte nach § 47 KVG LSA.
Durch schriftliche Erklärung gegenüber dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden am 14.12.2016, 18:30 Uhr legte Herr Roland Seidelt sein Aufsichtsratsmandat im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH nieder. Das Original dieser Erklärung wurde am 14.12.2016, 18:30 Uhr durch den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden entgegengenommen. Gemäß § 8 Absatz 7 des Gesellschaftervertrages endet das Aufsichtsratsmandat bereits mit dem Zugang dieser Erklärung.
Die Entsendung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH erfolgt durch den Stadtrat auf Grundlage des Gesellschaftervertrages der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH und der Vorschriften des Kommunalrechts und des Gesellschaftsrechts.
Die SPD Fraktion hat das Vorschlagsrecht.