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Vorlage - VI/STR/OB/0496/17  

Betreff: Entsendung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.01.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.01.2017 
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0496/17)

Der Stadtrat entsendet

 

                                          ………………………………

 

in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG Zeitz mbH).


Gesetzliche Grundlage:           § 131 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1                     

   Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

   § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. dem Gesellschaftervertrag der      

   Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:   VI/STR/OB/0014/0207/14

 

aufzuhebende Beschlüsse:      -

 

 

 

Begründung:

 

Mit Stadtratsbeschluss- Nr. VI/STR/OB/0014/0207/14 wurde Herr Roland Seidelt für die SPD Fraktion in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH gewählt. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der WBG mbH erfolgte nach § 47 KVG LSA.

 

Durch schriftliche Erklärung gegenüber dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden am 14.12.2016, 18:30 Uhr legte Herr Roland Seidelt sein Aufsichtsratsmandat im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH nieder. Das Original dieser Erklärung wurde am 14.12.2016, 18:30 Uhr durch den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden entgegengenommen. Gemäß § 8 Absatz 7 des Gesellschaftervertrages endet das Aufsichtsratsmandat bereits mit dem Zugang dieser Erklärung.

 

Die Entsendung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH erfolgt durch den Stadtrat auf Grundlage des Gesellschaftervertrages der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH und der Vorschriften des Kommunalrechts und des Gesellschaftsrechts.

 

Die SPD Fraktion hat das Vorschlagsrecht.