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Vorlage - VI/STR/65/0576/17  

Betreff: Ausbau des Steinsgrabens in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
16.08.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.09.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.09.2017 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0596/17)
Anlagen:
Lageplan Steinsgraben

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinsgrabens mit der Abschnittsbildung

 

  1. Einmündung Steinsgraben in den Brühl/ die Steintorvorstadt bis zur Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße

 

  1. Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße bis Einmündung Besenstraße

 

sowie der Aufwandsspaltung zum

 

1. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Beleuchtung

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

-          Parkflächen

 

2. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a, 3, 4, und 8 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/65/0235/15

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Der Steinsgraben verläuft vom Kreisverkehr am Kalktor bis zum Brühl/Steintorvorstadt entlang der Bebauung vor der Stadtmauer bzw. direkt an der Stadtmauer. Die südlichen Flurstücksgrenzen dieser nördlich des Steinsgrabens gelegenen Grundstücke bilden die Grenze zum Sanierungsgebiet. Da die Verkehrsanlage  Steinsgraben selbst nicht im Sanierungsgebiet liegt, sind entsprechend § 154 BauGB Straßenausbaubeiträge von den Bevorteilten zu entrichten.

 

In den 1990iger Jahren wurden bereits die Gehwege vom Kalktor bis zur Besenstraße beidseitig ausgebaut und auf die Beitragspflichtigen umgelegt.

 

Im Haushaltsplan ist für die Jahre 2017-2018 der Ausbau des restlichen Teilstückes des Steinsgrabens in Zeitz geplant.

 

Im unteren Teil des Steinsgrabens befindet sich das ehemalige Franziskanerkloster, welches für das kulturelle Angebot und Belebung der Altstadt von enormer Bedeutung ist. Es ist geplant, dass die seit 2008 bestehende  evangelische Grundschule  in das Franziskanerkloster einzieht. Die Klosterkirche wird als Kulturkirche genutzt, ein Nebengebäude beherbergt das „Neue Theater Zeitz e.V.“.

 

Diese Vielzahl an Nutzungen, insbesondere die evangelische Grundschule ist mit einem nicht unerheblichen erhöhtem Verkehrsaufkommen verbunden. Die Verbesserung des baulichen Zustandes des Steinsgrabens ist sowohl für die verkehrliche Anbindung des Klostergeländes als auch für die Lärmminderung der Anwohner, während des Schulbetriebes und der Theatervorstellungen von großer Bedeutung.

 

Der derzeitige Zustand der Verkehrsanlage stellt sich wie folgt dar:

Die bestehende Fahrbahn des Ausbaubereiches ist durchgängig mit Großpflaster in sehr unterschiedlichen Abmessungen aus den 20iger/30iger Jahren ausgelegt. Durch häufige Reparaturen entstanden viele Unebenheiten und ein Materialwechsel von Beton und bituminöser Befestigung. Der Fahrbahnzustand ist gekennzeichnet durch ein sehr hohes Längsgefälle (ca. 14%), Verdrückungen und Schrägstellungen des Pflasters infolge der hohen  Belastungen durch Fahrzeuge und sehr viele Unebenheiten und Verwerfungen.

Der Einmündungsbereich Thomas-Müntzer-Platz/Schulstraße ist sehr großräumig gebaut, die Radien sind zu groß und es ist keine geordnete Fußgängerquerung vorhanden.

 

Die Gehwegbereiche sind relativ breit angelegt und unterschiedlich mit Mosaikpflaster, Gehwegplatten und Beton befestigt. Durch die vorhandenen Großbäume sind die Gehwegbereiche sehr stark verworfen und weisen erhebliche Unebenheiten auf.

 

Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßeneinläufe, die wesentlich über dem vorhandenen Pflaster liegen und somit das Wasser wegen der starken Längsneigung unkontrolliert in Richtung Brühl abfließt. Bei Starkniederschlägen kommt es auch regelmäßig zu Ausspülungen der unteren Pflasterbereiche.

 

Die vorhandenen Bäume haben den Gehweg zerstört und stellen eine Unfallgefahr dar. Das Straßenbegleitgrün hat abschnittsweise massive Ausfallerscheinungen.

 

Die Straßenbeleuchtung im 1. Abschnitt ist veraltet, technisch verschlissen und entspricht nicht dem Stand der Technik (lichttechnische Berechnung).

 

Durch den geplanten Ausbau erfolgt eine wesentliche Erhöhung der Verkehrssicherheit, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Allgemeinen sowie eine Verbesserung des Straßenumfeldes durch Umbau sämtlicher Straßennebenflächen und Straßeneinmündungen.

 

Der geplante grundhafte Straßenausbau soll als Gemeinschaftsbaumaßnahme der Stadt Zeitz und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung erfolgen.

 

Die Realisierung der Baumaßnahme wird mit Fördermitteln aus dem Förderprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen (STARK V) unterstützt. Diese Fördermittel sind nur für den Kostenanteil der Stadt Zeitz als 100%ige Förderung anzurechnen.

 

Der endgültige Fördermittelbescheid lag zum 31.01.2017 vor; es wurde der Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmebeginn am 01.07.2015 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt.

 

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über eine Länge von ca. 420 m.

 

Da der Ausbau des Steinsgrabens in einen unterschiedlichen Standard erfolgt, ist eine Abschnittsbildung in 2 Abschnitten vorzunehmen:

 

  1. Einmündung Steinsgraben in den Brühl/ die Steintorvorstadt  Flurstück 383/1 (nördlich) und 308/10(südlich) bis zur Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße 1212/318 (nördlich) und 774 (südlich) der Flur 44

 

  1. Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße Flurstück 3205/195 (nördlich) und 323/2 (südlich) bis Einmündung Besenstraße Flurstück 319/1 (nördlich) und 1923/329 (südlich) der Flur 44

 

 

 

Die Baumaßnahme umfasst folgende Leistungen:

 

Die Fahrbahn hat eine Breite von 6,00 m und wird in bituminöser Bauweise in der Belastungsklasse BK 3,2 nach der RSTO-12 vorgesehen.

 

Zur Verkehrsberuhigung  und um das Prinzip – Rechts vor Links- umzusetzen werden Verkehrsteiler im Fahrbahnbereich vor Kreuzungen und Einmündungen in  Granitgroßpflaster errichtet. Diese Querungen werden plangleich mit der Fahrbahnoberkante hergestellt. Weiterhin soll im 1. Abschnitt im Bereich Steinsgraben Nr.10 eine Fahrbahneinengung halbseitig bergabwärts zur Durchsetzung von verkehrsberuhigtem Fahrverkehr angeordnet werden.

 

Die komplette nördliche Gehwegseite (außer Grundstückszufahrten) vom Brühl bis zum Bauende Besenstraße wird aus Mosaikpflaster (Granit) in einer Breite von 2,00 m – 2,20 m hergestellt.

 

Die südliche Gehwegseite (außer Grundstückszufahrten) vom Brühl bis Bauende, Anschluss an den bereits vorhandenen neuen Gehweg, erfolgt mit Betonpflaster, grau mit Vorsatz.

 

Alle Grundstückszufahrten werden in Natursteinkleinpflaster (Granit)  9/11 in Gebrauchtpflaster ausgebildet.

 

Im 1. Abschnitt werden beidseitig insgesamt  26 Parkflächen längsseitig mit vorhandenem Natursteinpflaster errichtet.

 

Die vorhandenen Naturbordsteine werden wieder für den Neubau der Straßeneinfassung verwendet. Längsparkerbereiche und Grünflächen zur Gehwegseite hin werden aus Naturstein als Tiefbordstein eingefasst.

 

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden 14 Bäume komplett entfernt, 3 Linden konnten erhalten werden. Es erfolgt eine Neupflanzung von 18 Bäumen (Linden).

Im Zuge der Neuanlage der Nebenanlagen entstehen auch wieder ca. 2 m breite Grünflächen, in denen sich die neuen Baumstandorte befinden.

 

Im 1. Abschnitt wird die vorhandene Straßenbeleuchtung entlang der Verkehrsanlage erneuert. Als Leuchtmittel wird LED zum Einsatz kommen.

Im 2. Abschnitt bleiben die Leuchten erhalten, es werden lediglich die Leuchtmittel gegen LED ausgetauscht.

 

Der vorhandenen Mischkanal wird erneuert. Zur Entwässerung der Straßenoberfläche und der Nebenanlagen werden Einläufe bzw. Einlaufrinnen neu angeordnet.

 

Die Baumaßnahme  ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

 

Da der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

 

Baubeginn:                                               III. Quartal 2017

Voraussichtliche Fertigstellung:               IV. Quartal 2018

 

Den Beitragspflichtigen und interessierten Bürgern wurde das geplante Vorhaben

„Grundhafter Straßenausbau Steinsgraben“ in der Informationsveranstaltung am 12.04.2017 vorgestellt.

 

Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist, können von den anliegenden Grundstückseigentümern (Beitragspflichtigen) gemäß § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung Vorausleistungen erhoben werden.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Einnahmen:    Fördermittel: 752.000,00 €

 

Ausgaben

 

  1. Kosten der zu be-                       2. jährliche Folge-      3. Maßnahmebezo-

schließenden Maß-                        kosten:                       gene Einnahmen:

nahme:

 

lt. Kostenschätzung:   1.182.000 €                -                          430.000 €      

(einschl. Ingenieurleistungen und                                             Anteil der Beitragspflichtigen        

Archäologie)                                                                              nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 der 

                                                                                                  Straßenausbaubeitragssatzung                                                                                                 

 

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf die Kostenschätzung beziehen. Das heißt, dass bezüglich der Beiträge noch Änderungen möglich sind.

 

 


Anlagen:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Steinsgraben (278 KB)