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Vorlage - VI/STR/OB/0594/17  

Betreff: Beteiligungsbericht 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.09.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.09.2017 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0594/17)
Anlagen:
BB 2018

Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2018 für das Ertragsjahr 2016 zustimmend zur Kenntnis.

 


Gesetzliche Grundlage:            § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:   keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:      keine

 

 

 

Begründung:

 

Um die Beteiligungen einer Kommune steuern und kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber in § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunen verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des öffentlichen und des privaten Rechts mit einer Beteiligung von > 5% zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und die Gemeinderatsmitglieder darüber zu informieren und mit ihnen zu erörtern.

 

Der Beteiligungsbericht 2018 wird hiermit für das Ertragsjahr 2016 entsprechend § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dem Stadtrat zur Erörterung vorgelegt (s. Anlage). Vertreter der Unternehmen, zu denen unmittelbare Beteiligungen mit einem Beteiligungsverhältnis > 5 % bestehen, sind zur Teilnahme an der Erörterung eingeladen.

 


Anlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BB 2018 (792 KB)