Vorlage - VI/STR/OB/0594/17
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Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2018 für das Ertragsjahr 2016 zustimmend zur Kenntnis.
Gesetzliche Grundlage: § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt |
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bereits gefasste Beschlüsse: keine |
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aufzuhebende Beschlüsse: keine
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Begründung:
Um die Beteiligungen einer Kommune steuern und kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber in § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunen verpflichtet, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des öffentlichen und des privaten Rechts mit einer Beteiligung von > 5% zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und die Gemeinderatsmitglieder darüber zu informieren und mit ihnen zu erörtern.
Der Beteiligungsbericht 2018 wird hiermit für das Ertragsjahr 2016 entsprechend § 130 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dem Stadtrat zur Erörterung vorgelegt (s. Anlage). Vertreter der Unternehmen, zu denen unmittelbare Beteiligungen mit einem Beteiligungsverhältnis > 5 % bestehen, sind zur Teilnahme an der Erörterung eingeladen.
Anlage
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | BB 2018 (792 KB) |