Vorlage - VI/STR/OB/0596/17
|
|
Gesetzliche Grundlage: § 131 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. dem Gesellschaftervertrag der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH |
|
bereits gefasste Beschlüsse: keine |
|
aufzuhebende Beschlüsse: keine
|
|
Begründung:
Nach § 23 des Gesellschaftsvertrages richtet die Gesellschaft einen aus fünf Personen bestehenden Aufsichtsrat, entsprechend dem Verhältnis der Geschäftsanteile, ein.
Die Amtsdauer für ein Mitglied besteht für drei Jahre. Die Wiederbestellung ist zulässig. Die Abberufung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Geborenes Mitglied des Aufsichtsrates ist der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz. Die verbleibenden Mitglieder werden hälftig auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und zur anderen Hälfte auf Vorschlag des Stadtrates der Stadt Zeitz von der Gesellschafterversammlung bestimmt.
Die Amtsdauer der Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrates endet zum 30.09.2017.
Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz schlägt zur Bestimmung durch die Gesellschafterversammlung der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicegesellschaft mbH
- Kathrin Weber
- Kerstin Hoffmann
als Mitglied des Aufsichtsrates vor.