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Vorlage - VI/STR/OB/0596/17  

Betreff: Besetzung Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb GmbH - Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz an die Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.09.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.09.2017 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen  (VI/STR/OB/0596/17)

Gesetzliche Grundlage:          

§ 131 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

i. V. m. dem Gesellschaftervertrag der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:     keine

 

 

 

Begründung:

 

Nach § 23 des Gesellschaftsvertrages richtet die Gesellschaft einen aus fünf Personen bestehenden Aufsichtsrat, entsprechend dem Verhältnis der Geschäftsanteile, ein.

Die Amtsdauer für ein Mitglied besteht für drei Jahre. Die Wiederbestellung ist zulässig. Die Abberufung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

 

Geborenes Mitglied des Aufsichtsrates ist der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz. Die verbleibenden Mitglieder werden hälftig auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und zur anderen Hälfte auf Vorschlag des Stadtrates der Stadt Zeitz von der Gesellschafterversammlung bestimmt.

 

Die Amtsdauer der Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrates endet zum 30.09.2017.

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz schlägt zur Bestimmung durch die  Gesellschafterversammlung der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicegesellschaft mbH

 

 

  1.                Kathrin Weber

 

  1.                Kerstin Hoffmann

 

 

 

als Mitglied des Aufsichtsrates vor.