Inhalt

Vorlage - VI/STR/32/0632/17  

Betreff: 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (1. Änderung Entschädigungssatzung Feuerwehr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
15.11.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.12.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.12.2017 
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   
Anlagen:
1. Änderung Entschädigungssatzung 16.10.2017
Synopse 1. Änderung Entschädigungssatzung 16.10.2017

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2017 die 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (1. Änderung der Entschädigungssatzung Feuerwehr).

 


Gesetzliche Grundlage:

§§ 8, 11, 99 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA)

vom 17.06.2017 i.V.m. dem Brandschutz- und

Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG)

vom 07.06.2001, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes

vom 12.07.2017

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/32/0094/1812/14

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Auf Betreiben der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr ist auch eine Überarbeitung und vor allem Klarstellung der geltenden Entschädigungssatzung erforderlich.

 

So soll § 3 auf die tatsächlichen Verhältnisse hin angepasst werden. Das bedeutet, dass die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung auch für den stellvertretenden Stadtwehrleiter gezahlt werden soll. In der Höhe soll die Entschädigung sich an den anderen Entschädigungen orientieren. Ab dem Jahr 2019 soll die Entschädigung des Stadtwehrleiters von derzeit 50,00 €/Monat auf 100,00€/Monat steigen, die des Jugendfeuerwehrwarts einer Kinder- und Jugendortsfeuerwehr und des Stadtjugendfeuerwehrwarts von derzeit 20,00 €/Monat bzw. 10,00 €/Monat auf 40,00 €/Monat.

 

Zudem wird klargestellt, dass die Einsatzentschädigung pro Einsatz nicht mehr gezahlt wird, wenn sich an den Einsatz oder die Einsatzübung unmittelbar der nächste Einsatz anschließt. Gleiches gilt für Brandsicherheitswachen. Bislang war die Regelung so, dass pro Brandsicherheitswache eine Entschädigung von 8,00€ gezahlt wurde, die sich erhöhte, je länger die Brandsicherheitswache dauerte. Das entfällt. Auf Hinweis der Kameraden soll hier eine gleiche Behandlung von Einsatzzeiten und Brandsicherheitswachen erreicht werden.

 

Des Weiteren wurde eine Deckelung des Verdienstausfalls für selbständige oder nicht oder nur 20h/Woche arbeitende Kameraden auf 8h/Tag und 5 Tage/Woche aufgenommen um eine Gleichbehandlung mit arbeitenden Kameraden zu erreichen. Gleichzeitig soll die Zahlung von Verdienstausfall in Folge Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nur erfolgen, wenn der jeweilige Lehrgang erfolgreich abgeschlossen wird.

 

 

Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

bisher

2018

2019

Stadtwehrleiter

50,00 €

50,00 €

100,00 €

Stellv. Stadtwehrleiter

 

40,00 €

40,00 €

Leiter einer Ortswehr

40,00 €

40,00 €

40,00 €

Stellv. Leiter einer Ortswehr

20,00 €

20,00 €

20,00 €

Jugendfeuerwehrwart einer Kinder- und Jugendortsfeuerwehr

30,00 €

30,00 €

40,00 €

Stadtjugendfeuerwehrwart

10,00 €

10,00 €

40,00 €

Jährliche Kosten

1.840,00 €

2360,00 €

3.520,00€

Differenz

 

520,00 €

1.680,00€

 

Darüber hinaus sind Einsparungen dadurch zu erwarten, dass für Folgeeinsätze keine Entschädigung mehr gezahlt wird.

 



Anlagen:

  1. Änderungssatzung Entschädigungssatzung Feuerwehr

Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung Entschädigungssatzung 16.10.2017 (22 KB)    
Anlage 2 2 Synopse 1. Änderung Entschädigungssatzung 16.10.2017 (47 KB)