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Vorlage - VI/STR/OB/0642/17  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.12.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.12.2017 
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat entsendet auf Vorschlag des Oberbürgermeisters

 

 

          Frau Kerstin Hoffmann

 

 

in die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH.


Gesetzliche Grundlage:           § 131 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG                 

                                                    LSA) i. V. m. dem Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH

 

bereits gefasste Beschlüsse: VI/STR/OB/0013/0207/14

 

aufzuhebende Beschlüsse:    keine

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 7 des Gesellschaftervertrages vertreten die Stadt Zeitz als Gesellschafter der Oberbürgermeister und drei Vertreter, die Angehörige der Vertretungskörperschaft der Stadt Zeitz sind oder in den Diensten der Stadt stehen.

 

Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Frau Gabriele Kötzsch zum 30.September 2017 muss eine Nachfolge bestimmt werden.