Vorlage - VI/STR/OB/0642/17
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Der Stadtrat entsendet auf Vorschlag des Oberbürgermeisters
Frau Kerstin Hoffmann
in die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH.
Gesetzliche Grundlage: § 131 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. dem Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH |
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bereits gefasste Beschlüsse: VI/STR/OB/0013/0207/14 |
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aufzuhebende Beschlüsse: keine |
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Begründung:
Gemäß § 7 des Gesellschaftervertrages vertreten die Stadt Zeitz als Gesellschafter der Oberbürgermeister und drei Vertreter, die Angehörige der Vertretungskörperschaft der Stadt Zeitz sind oder in den Diensten der Stadt stehen.
Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Frau Gabriele Kötzsch zum 30.September 2017 muss eine Nachfolge bestimmt werden.