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Vorlage - VI/STR/75/0652/17  

Betreff: Entwässerungsgebührensatzung (zentral/dezentral)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
29.11.2017 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.12.2017 
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage BV Entwässerungsgebührensatzung

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz.

 


Begründung:

 

Die derzeitige Entwässerungsgebührensatzung datiert vom 19.12.1997. Sie liegt in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 19.12.2014 vor.

 

Die Änderungen seit 1997 wurden hauptsächlich im Hinblick auf die spätestens alle drei Jahre durchzuführende Neukalkulation der Gebühren, die Einführung des Euro sowie die Eingemeindung der Gemeinden Nonnewitz, Luckenau und Theißen vorgenommen. Eine Überarbeitung der kompletten Satzung und Anpassung derselben an den Stand der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung hat seit 1997 nicht stattgefunden.

 

Der Ortsteil Pirkau gehört ebenfalls zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung. Hier gilt bisher die „Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Döbris“ vom 16.07.2007.

Auf Grund des Eingemeindungsvertrages zwischen der Gemeinde Döbris und der Stadt Zeitz gilt diese Satzung 2018 nicht mehr. Es macht sich also auch hier der Beschluss einer neuen Satzung erforderlich.

 

Idealerweise wird der zu regelnde Tatbestand der Gebührenerhebung im Bereich des Eigenbetriebes in einer Satzung behandelt. Das ist im Falle der hier zu beschließenden Satzung erfolgt.

 

 

Für den Bereich Pirkau existiert eine Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2016 bis 2018. Die Gebührensätze aus dieser Kalkulation wurden in die hier zu beschließende neue Entwässerungsgebührensatzung (zentral / dezentral) übernommen.

Für den übrigen Bereich des Eigenbetriebes wird im noch laufenden Jahr nach den für den Zeitraum 2015 bis 2017 kalkulierten Gebührensätzen abgerechnet. Für den Zeitraum 2018 bis 2020 erfolgte eine Neukalkulation. Die dort ermittelten Gebührensätze wurden in die hier neu vorliegende Satzung übertragen und gelten mit deren Beschluss ab dem 01.01.2018.

 

Für das Entsorgungsgebiet 1 soll es nach Diskussion im Betriebsausschuss am 24.10.2017 auch künftig dabei bleiben, dass ausschließlich eine verbrauchsabhängige Mengengebühr erhoben wird.

Für das Entsorgungsgebiet 2 besteht die Schmutzwassergebühr weiterhin aus einer Grundgebühr und einer Mengengebühr. Die Grundgebühr wird nicht verbrauchsabhängig, sondern vom Verbrauch unabhängig nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der sich aus der Entsorgungsbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren hat. Der hierfür gemäß der Kalkulation gewählte Maßstab ist der Hausanschluss. Eine weitere Differenzierung innerhalb der Grundgebühr ist aufgrund des im Entsorgungsgebiet 2 nicht wesentlich variierenden Maßes der Inanspruchnahme der Vorhalteleistung (einheitliche Zählergröße) nicht geboten.

 

Eingeführt wird des Weiteren die Regelung, dass bei Vorhandensein einer Abwassermengenmesseinrichtung sich die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge nach dem gemessenen Abwasseranfall richtet.

 

 


Anlagen:

Entwässerungsgebührensatzung Stand 08.11.2017

Sachbericht: Textvergleich mit Anmerkungen (Synopse)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BV Entwässerungsgebührensatzung (491 KB)