Inhalt

Vorlage - VI/STR/32/0654/17  

Betreff: Berufung Ortswehrleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Anhörung
07.12.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.12.2017 
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat beschließt die Ernennung von

 

Herrn André Flemming

 

bis zum 16. März 2022, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Theißen.


Begründung:

 

Gemäß § 15 Absatz 3 BrSchG werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen.

Durch den Träger des Brandschutzes erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren. Bei noch fehlenden Qualifikationen erfolgt die Beauftragung für die Dauer von zwei Jahren.

 

Sie müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

Der Kreisbrandmeister ist vor der Ernennung bzw. Beauftragung anzuhören.

Die Stellungnahme des Burgenlandkreises dazu liegt bereits vor.

 

Im Rahmen der Wahl im I. Quartal 2016 wurde der Kamerad André Flemming durch die Ortswehr Theißen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz zur Ernennung bzw. Beauftragung zum stellvertretenden Ortswehrleiter vorgeschlagen.

Der Kamerad wurde zunächst wegen fehlenden Qualifikationen für zwei Jahre, in seiner Ortswehr, als stellvertretender Ortswehrleiter beauftragt. Da diese Qualifikationen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit erfolgreich absolviert wurden, kann nun für die restliche Legislaturperiode die Ernennung unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit erfolgen.