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Vorlage - VI/STR/75/0814/18  

Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
26.09.2018 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
15.10.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau    
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.10.2018 
44. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/75/0814/18)
Anlagen:
1. ÄS Entwässerungsgebührensatzung
Pirkau_Synopse_Entwässerungsgebührensatzung
Gebührenkalkulation_2019_Pirkau 1

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslo­sen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsge­bührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017.

 


 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die derzeit geltende Schmutzwassergebühr für das Entsorgungsgebiet 2 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz basie­rt auf der Gebührenkalkulation aus dem Jahr 2015 für den dreijährigen Kalkulationszeit­raum 2016 bis 2018.

 

Daher ist es erforderlich, eine neue Kalkulation für den neuen Kalkulationszeitraum 2019 - 2021 zu erstellen.

 

Die Gebührenkalkulation ist nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) erfolgt. Nach § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeit­raum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Diesem Grundsatz folgend, wurde für das Entsorgungsgebiet 2 für die Jahre 2019 bis 2021 die Schmutzwassergebühr (zentral) kalkuliert.

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kosten­unterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden. Die Nachkalkulation erfolgt auf Basis der Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017, für das Jahr 2018 wurden voraussichtliche Ist-Werte auf Basis der Kostenentwicklung zugrunde gelegt. Das Ergebnis aus der Nachkalkulation wurde in dem Gebührensatz berücksichtigt.

 

 

 


 


Anlagen:

-          1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral)

-          Synopse

-          Gebührenkalkulation Entsorgungsgebiet Pirkau Nachkalkulation 2016-2018, Kalkulation 2019-2021 vom 16.08.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. ÄS Entwässerungsgebührensatzung (14 KB)    
Anlage 2 2 Pirkau_Synopse_Entwässerungsgebührensatzung (27 KB)    
Anlage 3 3 Gebührenkalkulation_2019_Pirkau 1 (487 KB)