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Vorlage - VI/STR/32/0893/19  

Betreff: Berufung Ortswehrleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.02.2019 
48. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen  (VI/STR/32/0893/19)
28.03.2019 
49. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0893/19)

Der Stadtrat ernennt

 

Herrn Florian Schaller bis zum 11.März 2021, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz Ortswehr Geußnitz.

 


 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 15 Absatz 3 BrSchG werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen.

Durch den Träger der Feuerwehr erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren. Bei noch fehlenden Qualifikationen erfolgt die Beauftragung für die Dauer von zwei Jahren.

 

Sie müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

Der Kreisbrandmeister ist vor der Ernennung bzw. Beauftragung anzuhören.

Die Stellungnahme des Burgenlandkreises dazu liegt bereits vor.

 

Im Rahmen der Wahl am 10.03.2017 wurde der Kamerad Florian Schaller durch die Ortswehr Geußnitz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz zur Ernennung bzw. Beauftragung zum stellvertretenden Ortswehrleiter vorgeschlagen.

Der Kamerad wurde zunächst wegen fehlenden Qualifikationen für zwei Jahre, in seiner Ortswehr, als stellvertretender Ortswehrleiter beauftragt. Da diese Qualifikationen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit erfolgreich absolviert wurden, kann nun für die restliche Legislaturperiode (bis zum 11.März 2021) die Ernennung unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit erfolgen.