Inhalt

Vorlage - VI/STR/SWL/0909/19  

Betreff: Berufung der Stadtwahlleiterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.03.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.03.2019 
49. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/SWL/0909/19)

Der Stadtrat beruft

 

Frau Kathrin W e b e r

 

zur Stadtwahlleiterin.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 9 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 13 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Der bisherige Stadtwahlleiter, Herr Thieme beabsichtigt, zur Kreistagswahl zu kandidieren. Entsprechend § 13 Abs. 2 KWG LSA dürfen Wahlbewerber keine Wahlehrenämter innehaben.

 

Aus diesem Grund nimmt an seiner Stelle die Bürgermeisterin, Frau Weber als Vertreterin im Amt die Stelle der Stadtwahlleiterin ein. Entsprechend § 9 Abs. 3 KWG LSA ist die Stadtwahlleiterin vom Stadtrat zu berufen.