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Vorlage - VI/STR/63/0913/19  

Betreff: Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Ortsteilzentren" (ASO), Stand 13.02.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.03.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.03.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.03.2019 
49. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/63/0913/19)
Anlagen:
Maßnahme-Kosten-Plan 2019 bis 2013 - ASO und STD

Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2018 in den Städtebauförderprogrammen „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) und der Antragstellungen für die Programmjahre 2019 und 2020, Stand: 13.02.2019.

 

Für die bewilligten und beantragten Fördermittel, sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushaltsjahren einzustellen.

 

Über Erhöhungen der Kostenansätze der Einzelmaßnahmen mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.


Gesetzliche Grundlage:

StäBau FRL LSA 2015

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/63/0324/1703/16

VI/STR/63/0502/2303/17

VI/STR/63/0737/1406/18

VI/STR/63/0806/3008/18

VI/STR/63/0895/0602/19

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung

 

Mit vorliegenden Bewilligungen für das Programmjahr (PJ) 2018 für beide Städtebauförder-programme sind entsprechend den Bewilligungen zeitliche und kostenfortschreibende Entwicklungen/Änderungen in den zu beschließenden Maßnahme-Kosten-Plänen erfasst.

Weitere und zukünftig gewünschte Städtebaufördermaßnahmen müssen in der Haushaltsplanung der Stadt i.d.R. spätestens Anfang des zweiten Quartals erfasst werden und sind bis 30. November mit dem genehmigten Haushalt und separater Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zur Fördermaßnahme beim Landesverwaltungsamt für das kommende Programmjahr zu beantragen. Die Entscheidung zur Bewilligung wird vom Land erst zum Jahresende des Folgejahres gefällt, so dass erst im darauffolgenden Jahr die ersten Mittel des Programmjahres verausgabt werden können. Es vergehen also mindestens ca. zwei Jahre von der Antragstellung mit aussagefähigen Planunterlagen inklusive seriöser Kostenberechnung im Sachgebiet Stadtsanierung bis zur Ausreichung/ Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln. Ohne rechtzeitig (vor Antragstellung beim LVWA) genehmigten Haushalt werden keine Fördermittel bewilligt.

Für die Haushaltsjahre 2020- 2022 sind die im Haushalt 2019 erfassten Eigenmittel zugrunde gelegt.

 

 

 

Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“  (STD)

 

Seit dem Programmjahr 2015 stellt die Unterbringung der Evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster die umfangreichste Maßnahme dar. Das Landesverwaltungsamt (LVWA) bewilligte im PJ 2015 und im PJ 2017 Fördermittel in Höhe von 4.000.000 € ohne Vorlage des zwingend erforderlichen Prüfergebnisses vom Bau-und Liegenschaftsmanagement des Landes (BLSA). Seit Frühjahr 2018 liegt dieses Prüfergebnis vor. Das BLSA befürwortet die Schul-und Hortnutzung im Franziskanerkloster nach vorliegenden Projektunterlagen nicht. Insbesondere werden die nicht ausreichenden Maßnahmen zur Erreichung der gesetzlichen Regelungen zum Wärmeschutz und zur Absicherung erforderlicher raumklimatischer Verhältnisse in dem denkmalgeschützten Gebäude benannt. Um das Schulprojekt mit dem stimmigen Raumnutzungskonzept im Franziskanerkloster doch realisieren zu können wurden die weiteren Schritte mit dem LVWA und BLSA am 27.07.2018 abgestimmt. Diese Schritte sind die Beauftragung einer Projektsteuerung (siehe Beschluss  VI/STR/63/0806/3008/18), die Beauftragung zur hygrothermischen Bewertung ( siehe Beschluss VI/STR/63/0895/0602/19) und mit den Resultaten die Erarbeitung und  Vorlage überarbeiteter Projektunterlagen zur erneuten Prüfung beim BLSA. Da die bereits bewilligten Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden können, wurden per 03. September 2018 entsprechende Änderungsanträge gestellt, die Teilwiderrufsbescheide dazu liegen der Stadt seit dem 29. November 2018 vor. Im Änderungsantrag wurden von den bereits bewilligten Fördermitteln für das Schulprojekt Fördermittel für den letzten Bauabschnitt der Fassadensicherung an der Michaeliskirche zur Realisierung im Haushaltjahr 2019 beantragt und genehmigt. Im Antrag für das PJ 2018, der diesen 4. Bauabschnitt enthielt konnte als Austauschmaßnahme die Instandsetzung und Modernisierung der Wohngebäude Scharrenstraße 7 bis 10 aufgenommen werden. Am 17. Dezember 2018 überreichte Minister Webel die Bewilligungsbescheide für STD und ASO des PJ 2018 dem Oberbürgermeister.

Im Maßnahme-Kosten-Plan ist die neue zeitliche Einordnung der Evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster und die damit verbundene Einordnung tangierender städtischer Maßnahmen (z.B. WC-Anlage, Heizungsanlagenanteil) im Franziskanerkloster erfasst. Als weitere neue Maßnahme wurde die Sicherung der Gebäudehülle der Stephanskirche und die Instandsetzung/Modernisierung am Wohn-und Geschäftshaus Kalkstraße 34/ 35 aufgenommen.

 

 

 

 

 

Städtebauförderprogramm  „Aktive Stadt- Ortsteilzentren“  (ASO)

 

Die Stadt Zeitz ist seit dem PJ 2010 im ASO-Programm und im beiliegenden aktuellen Maßnahme-Kosten-Plan sind alle bewilligten, beantragten und für die Antragstellung bis zum PJ 2020 geplanten Maßnahmen und Kosten dargestellt.

 

Kostengünstigere Abrechnung und Planung zum WBG-Vorhaben Kramerstraße 19/20 haben Mittel im Haushaltsjahr 2018 freigesetzt, welche  in 2019 zur Sicherung der Gebäudesubstanz für die Wohngebäude Scharrenstraße 7 bis 10 eingesetzt werden sollen. Dieser Umstand und die Aufnahme der Instandsetzungs-/Modernisierungsarbeiten als Ersatzmaßnahme ins PJ 2018 im STD haben/werden zum Verkauf der stadteigenen Gebäude an Privat führen und das Quartier zwischen Brühl und Franziskanerkloster aufwerten.

Bewilligt wurde im PJ 2018 die Maßnahme Kramerstraße 23.

Im Programmjahr 2019 sind Mittel für Rückbaumaßnahmen im Quartier 18 hinter Roßmarkt 13/13a und für den Verfügungsfonds beantragt.

Für die Beantragung im PJ 2020 (Abgabe per 30.11.2019) sind weitere Mittel für Kramerstraße 19/20 und Roßmarkt 13/13a sowie die weitere Hofgestaltung im Quartier 15 vorgesehen.

In der Fertigstellung befindet sich die Freiflächengestaltung Untere Rothestraße.

 

 

Anlage:

Maßnahme – Kosten – Plan, Stand 13.02.2019

 

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Maßnahme-Kosten-Plan 2019 bis 2013 - ASO und STD (443 KB)