Vorlage - VI/STR/BM/0917/19
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Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen die Entscheidung des Stadtrates vom 06.02.2019, die „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz – Schmutzwasserbeitragssatzung – VI/STR/75/0894/19“ abzulehnen.“ wird stattgegeben.
Gesetzliche Grundlage:§ 65 Abs. 3 S. 1 KVG LSA
Aufzuhebender Beschluss:V//STR/75/0894/19
Der Widerspruch wurde fristgerecht am 18.02.2019, eingegangen im Büro Sitzungsdienst und zugestellt an den Vorsitzenden des Stadtrates am gleichen Tage, eingelegt.
Die Begründung des Widerspruchs wurde allen Stadtratsmitgliedern am gleichen Tag übermittelt.
Bitte bringen Sie diese zur Sitzung mit.