Inhalt

Vorlage - VI/STR/32/0936/19  

Betreff: Berufung Ortswehrleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.03.2019 
49. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0936/19)

Der Stadtrat ernennt

 

Herrn Patrick Zeymer bis zum 01. Dezember 2023, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Zeitz Ortswehr Luckenau.

 

 


Begründung:

 

Gemäß § 15 Absatz 3 BrSchG werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen.

Durch den Träger der Feuerwehr erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren. Bei noch fehlenden Qualifikationen erfolgt die Beauftragung für die Dauer von zwei Jahren.

 

Sie müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

Der Kreisbrandmeister ist vor der Ernennung bzw. Beauftragung anzuhören.

Die Stellungnahme des Burgenlandkreises dazu liegt bereits vor.

 

Im Rahmen der Wahl am 01.02.2019 wurde der Kamerad Patrick Zeymer durch die Ortswehr Luckenau der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz zur Ernennung bzw. Beauftragung zum stellvertretenden Ortswehrleiter vorgeschlagen.

 

Da alle Qualifikationen für das Amt des stellvertretenden Ortswehrleiter durch den Kameraden erfüllt sind, kann (bis 01.12.2023), die Ernennung unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit erfolgen.