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Vorlage - VII/STR/STR/0548/22  

Betreff: 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz
- Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion Freie Wähler
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
22.02.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
22.02.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
01.03.2022    Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau im Umlaufverfahren      
Ordnungsausschuss Vorberatung
08.03.2022 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
08.03.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
23.02.2022    Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg - IM UMLAUFVERFAHREN      
08.03.2022    ABGESAGT - Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg      
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
10.03.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
15.03.2022 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
22.03.2022 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.04.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz an Amt/Ausschuss verwiesen   
Anlagen:
2022_02_08_FreieWähler_Entschädigungssatzung Feuerwehr_ANLAGE_SATZNG_SYNOPSE
2022_02_21_Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage


Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

die nachfolgend dargestellte Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr


Gesetzliche Grundlage:

BrSchG LSA,

Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung - KomEVO

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/32/0094/14

VI/STR/32/0632/17

VI/STR/32/0891/19

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Die Fraktion Freie Wähler im Zeitzer Stadtrat möchte für die Anerkennung der ständig steigenden Einsatzbelastungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz die Höhe der Ensatzentschädigung in der Einschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr anpassen. Die Entschädigungssatzung in diesem Bereich wurde letztmalig 2009 geändert.

Inzwischen sind aber sowohl die Lebenshaltungskosten, als auch die die zu berücksichtigte Kosten stark angestiegen. Die Entschädigung soll kein Lohnersatz sein, aber als Anerkennung für die ständig steigende Belastung zu jeder Tages- und Nachtzeit dienen. Eine Anpassung sollte nach 12 Jahren nun erfolgen.

Zum Vergleich haben wir die vom Land Sachsen- Anhalt anerkannten Höchstgrenzen mit angeführt, auch in den Umlandgemeinden wird sich an diesen Höchstsätzen orientiert.

Die Höchstsätze betragen bei

-          Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen  15,00 €/Einsatz

-          Bereitschaftsdienst auf der Feuerwache  7,00 €/ Dienst

 

Daher sollen folgende §§ wie folgt angepasst werden:

§ 3 Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung

(1) r nachfolgende in Funktionen berufene Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wird eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung als monatlicher Pauschalbetrag gewährt:

 

Funktion

Aktuell

Neu

Höchstsatz Land (zur Information)

1

Stadtwehrleiter

100,00

  250,00

300

2

Stellvertretender

Stadtwehrleiter

  40,00

    40,00

0

3

Leiter einer Ortswehr

  40,00

  100,00

120

4

Stellvertretender Leiter einer Ortswehr

  20,00

    70,00

0

5

Jugendfeuerwehrwart einer Ortsfeuerwehr

  40,00

    60,00

60

6

Stadtjugendfeuerwehrwart

  40,00

   65,00

95,00

7

Jeweilige Stellvertreter der Kinder oder Jugendfeuerwehr

    0

   40,00

0

 

 

§ 5 Aufwandsentschädigung für Einsätze und Bereitschaftsdienste

(1) Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst erhalten bei Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 8,00 12,00 Euro. Dieses gilt nicht für unmittelbare Folgeeinsätze und Einsatzübungen.

(2) Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst, die im Falle einer Alarmierung Bereitschaftsdienst auf der Feuerwache leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 4,00 6,00 Euro je Bereitschaftsdienst.

(3) Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die Brandsicherheitswachen nach § 20 Abs. 1 BrSchG LSA leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 8,00 12,00 EURO je

Einsatz. Bei Brandsicherheitswachen, die über eine Einsatzzeit von 2 Stunden hinausgehen, wird ab der dritten Einsatzstunde eine zusätzliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 3,00 6,00 EURO je angefangener weiterer Einsatzstunde gezahlt.

 

§6 Aufwandsentschädigung für Ausbilder

(1) Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, welche als Ausbilder Grundausbildungslehrgänge (Truppmann I und Truppmann II) durchführen, erhalten eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 250,00 350,00 Euro je Ausbilder und Ausbildungslehrgang, wenn sie berufener Kreisausbilder sind. Sofern die Ausbildung nur anteilig übernommen wird, erhält das Mitglied den entsprechenden Anteil an der in Satz 1 festgesetzten Aufwandsentschädigung im Verhältnis der geleisteten Ausbildungsstunden zu den Gesamtstunden des Ausbildungslehrganges.

(2) Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die im Rahmen eines Ausbildungslehrganges nach Absatz 1 als Hilfskräfte eingesetzt werden, erhalten eine Aufwandsentschädigung              von 8,00 25,00 Euro je Ausbildungstag.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung: Mittel wurden im HH 2022 nur in Höhe der aktuellen Entschädigungssätze geplant.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 


Anlagen:

 

Änderungssatzung inkl. Synopse  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022_02_08_FreieWähler_Entschädigungssatzung Feuerwehr_ANLAGE_SATZNG_SYNOPSE (284 KB)    
Anlage 2 2 2022_02_21_Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage (279 KB)    
Stammbaum:
VII/STR/STR/0548/22   3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -   Vorsitzender des Stadtrates   Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
II/STR/STR/0548/22-1   3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -   Vorsitzender des Stadtrates   Beschlussvorlage Antrag der Fraktion