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Vorlage - II/STR/STR/0548/22-1  

Betreff: 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz
- Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion Freie Wähler
Fraktion Freie Wähler
Bezüglich:
VII/STR/STR/0548/22
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
30.08.2022 
Sitzung des Ordnungsausschusses geändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
06.09.2022 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2022_08_16_FreieWähler_Entschädigungssatzung Feuerwehr_ANLAGE_Änderungssatzung
2022_06_15_Änderungsantrag_FW-Entschädigung_Fraktion_CDU
2022_09_06_Synopse - Stand_OA

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die nachfolgend dargestellte Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr-.


Gesetzliche Grundlage:

BrSchG LSA

Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung_KomEVO)

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/32/0094/14

VI/STR/32/0632/17

VI/STR/32/0891/19

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

 

Die Fraktion Freie Wähler im Zeitzer Stadtrat möchte für die Anerkennung der ständig steigenden Einsatzbelastungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz die Höhe der Einsatzentschädigung in der Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr anpassen. Die Entschädigungssatzung in diesem Bereich wurde letztmalig 2009 geändert. Hierzu wurde die Vorlage Nr. VII/STR/STR/0548/22 in die Gremien eingebracht. Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.03.2022 die Überarbeitung des Entwurfs durch Rückverweisung in die Verwaltung beschlossen hatte, fanden mehrere Arbeitsberatungen statt, in denen neben den Mitgliedern des Finanz- und Ordnungsausschuss auch Vertreter der Stadtwehrleitung teilnahmen. Letztere brachten ihren Vorschlag zur Anpassung der Satzung ein. Neben diesem Vorschlag wurden weitere Mögliche Regelungen besprochen.

 

Diese Vorlage entspricht dem von den Wehrleitern eingebrachten Vorschlag siehe Anlage.

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung: Die Mittel sind im Haushalt 2023 zu planen.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

3. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz Entschädigungssatzung Feuerwehr-

Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022_08_16_FreieWähler_Entschädigungssatzung Feuerwehr_ANLAGE_Änderungssatzung (679 KB)    
Anlage 2 2 2022_06_15_Änderungsantrag_FW-Entschädigung_Fraktion_CDU (239 KB)    
Anlage 3 3 2022_09_06_Synopse - Stand_OA (509 KB)    
Stammbaum:
VII/STR/STR/0548/22   3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -   Vorsitzender des Stadtrates   Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
II/STR/STR/0548/22-1   3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -   Vorsitzender des Stadtrates   Beschlussvorlage Antrag der Fraktion