Vorlage - II/STR/STR/0548/22-1
|
|
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die nachfolgend dargestellte Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz – Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr-.
Gesetzliche Grundlage: | BrSchG LSA Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung_KomEVO) |
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/32/0094/14 VI/STR/32/0632/17 VI/STR/32/0891/19 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
|
Begründung:
Die Fraktion Freie Wähler im Zeitzer Stadtrat möchte für die Anerkennung der ständig steigenden Einsatzbelastungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz die Höhe der Einsatzentschädigung in der Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr anpassen. Die Entschädigungssatzung in diesem Bereich wurde letztmalig 2009 geändert. Hierzu wurde die Vorlage Nr. VII/STR/STR/0548/22 in die Gremien eingebracht. Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.03.2022 die Überarbeitung des Entwurfs durch Rückverweisung in die Verwaltung beschlossen hatte, fanden mehrere Arbeitsberatungen statt, in denen neben den Mitgliedern des Finanz- und Ordnungsausschuss auch Vertreter der Stadtwehrleitung teilnahmen. Letztere brachten ihren Vorschlag zur Anpassung der Satzung ein. Neben diesem Vorschlag wurden weitere Mögliche Regelungen besprochen.
Diese Vorlage entspricht dem von den Wehrleitern eingebrachten Vorschlag – siehe Anlage.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung: Die Mittel sind im Haushalt 2023 zu planen.
|
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
3. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz – Entschädigungssatzung Feuerwehr-
Synopse
|