Vorlage - VII/STR/65/0670/22
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Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt auf Grundlage des § 105 KVG LSA die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 57.000 € im Haushaltsjahr 2022 bei der Investitionsnummer 54111001 – Ausbau Weißenfelser Straße, Produkt/Konto 54100.785200/096200.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 57.000 € erfolgt aus der Investitionsnummer 5410022007, Produkt/Konto 54100.785200/096200- investiver Zuschuss Regenwasserkanal Schmöllnsche Straße in Kayna, Anlagen im Bau Tiefbaumaßnahmen.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 Abs. 1 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die Weißenfelser Straße wurde in den Jahren 2017 bis 2019 grundhaft ausgebaut.
Im Anschluss erfolgten die Abrechnungen mit den ausführenden Firmen, Verrechnungen mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und der Stadtwerke Zeitz GmbH sowie die Erstellung des Schlussverwendungsnachweises für Fördermittel.
Dieser wurde im Januar 2021 beim Landesverwaltungsamt eingereicht.
Nunmehr wurde nach Prüfung des Schlussverwendungsnachweises durch die Fördermittelbehörde festgestellt, dass die Stadt Zeitz zu viel Zuwendung erhalten hat, da nicht alle Kosten als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt wurden. Das betrifft überwiegend die Ingenieurleistungen und Baunebenkosten.
Aus diesem Grund müssen nun 41.492,62 € an Fördergeldern und 3.551,95 € an Zinsen an das Landesverwaltungsamt zurückgezahlt werden.
Die Anhörung zur Zahlungsaufforderung ging am 25.07.2022 bei der Stadt Zeitz ein.
Nach Eingang des endgültigen Bescheides ist die Summe in Höhe von 45.044,57 € (Rückzahlung und Zinsen) binnen eines Monats zu leisten.
Durch den Burgenlandkreis erfolgte eine Ergänzungsförderung in Höhe von 20 v.H. der förderfähigen Kosten.
Somit wird auch hier eine anteilige Rückzahlung von Fördermitteln erfolgen müssen. Eine Anhörung bzw. ein Rückzahlungsbescheid liegen derzeit noch nicht vor.
Das Sachgebiet Straßenbau und Verkehr rechnet mit einer Rückforderung in Höhe von 10.374,00 € zuzüglich Zinsen.
Somit wird für die Rückzahlung der zu viel erhaltenen Fördermittel vom Land und Kreis eine Summe in Höhe von ca. 57.000,00 € benötigt.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 54100 | |
Sachkonto: 785200/096200 | |
Bemerkung: |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
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