Vorlage - VII/STR/65/0670/22-1
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
den Beschluss des Finanzausschuss vom 06.09.2022 dahingehend zu korrigieren, dass der Stadtrat die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 57.000 € im Haushaltsjahr 2022 der Investitionsnummer 5410011001 – Ausbau Weißenfelser Straße, auf dem Produktkonto 54100.789100 bewilligt, nicht auf dem ursprünglich angegebenen Produktkonto: 54100.785200/096200.
Gesetzliche Grundlage: | 105 KVG LSA, § 23 Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/65/0670/22 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Der Beschluss des Finanzausschuss vom 06.09.2022 muss korrigiert werden, da ein falsches Produktkonto genannt wurde. Für die Rückzahlung von Zuwendungen muss, sofern keine Absetzung von Einzahlungen erfolgen kann, dass nunmehr genannte Konto 789100 (Sonstige Investitionsauszahlungen) laut Kontenrahmenplan genutzt werden. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen.
Die Begründung des ursprünglichen Beschluss wird hier daher nur wiederholt:
„Die Weißenfelser Straße wurde in den Jahren 2017 bis 2019 grundhaft ausgebaut.
Im Anschluss erfolgten die Abrechnungen mit den ausführenden Firmen, Verrechnungen mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und der Stadtwerke Zeitz GmbH sowie die Erstellung des Schlussverwendungsnachweises für Fördermittel.
Dieser wurde im Januar 2021 beim Landesverwaltungsamt eingereicht.
Nunmehr wurde nach Prüfung des Schlussverwendungsnachweises durch die Fördermittelbehörde festgestellt, dass die Stadt Zeitz zu viel Zuwendung erhalten hat, da nicht alle Kosten als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt wurden. Das betrifft überwiegend die Ingenieurleistungen und Baunebenkosten.
Aus diesem Grund müssen nun 41.492,62 € an Fördergeldern und 3.551,95 € an Zinsen an das Landesverwaltungsamt zurückgezahlt werden.
Die Anhörung zur Zahlungsaufforderung ging am 25.07.2022 bei der Stadt Zeitz ein.
Nach Eingang des endgültigen Bescheides ist die Summe in Höhe von 45.044,57 € (Rückzahlung und Zinsen) binnen eines Monats zu leisten.
Durch den Burgenlandkreis erfolgte eine Ergänzungsförderung in Höhe von 20 v.H. der förderfähigen Kosten.
Somit wird auch hier eine anteilige Rückzahlung von Fördermitteln erfolgen müssen. Eine Anhörung bzw. ein Rückzahlungsbescheid liegen derzeit noch nicht vor.
Das Sachgebiet Straßenbau und Verkehr rechnet mit einer Rückforderung in Höhe von 10.374,00 € zuzüglich Zinsen.
Somit wird für die Rückzahlung der zu viel erhaltenen Fördermittel vom Land und Kreis eine Summe in Höhe von ca. 57.000,00 € benötigt.“
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 54100 | |
Sachkonto: 789100 | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
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