Inhalt

Vorlage - VII/STR/40/0719/22  

Betreff: Außerplanmäßige Auszahlungen zur Zahlung des Betriebsführungsentgeltes für das Sommerbad Theißen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
15.11.2022 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat beschließt

 

die außerplanmäßigen Auszahlungen zur Zahlung des Betriebsführungsentgeltes in dem Produktkonto 42423.529101 in Höhe von 98.865,20 €r das Sommerbad Theißen.

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus den Produktkonten
42423.501200 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer Freibad Theißen und

42423.503200 Sozialversicherung für Arbeitnehmer Freibad Theißen.

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Gesetzliche Grundlage:

            § 105 (1) KVG LSA, § 23 Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:

            VII/STR/40/0529/21

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

 

Begründung:

 

  1. Begründung – außerplanmäßige Bewilligung

Die Veranschlagung der Mittel für die Betreibung der Bäder erfolgte im Haushaltsplan 2022 unter dem Aspekt, dass die Stadt selbst die Mittel für Personal- und Sachausgaben verausgabt. Durch die Übertragung der Betriebsführung an die DLRG Wernigerode, müssen die Zahlungen auch als Zuschuss an einen Dritten erfolgen und können nicht direkt aus den Personal- und Sachkosten geleistet werden. Deshalb müssen die Zuschusszahlungen als außerplanmäßige Auszahlungen bereitgestellt werden.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben zum Betriebsführungsentgelt erfolgt aus den Personalkosten des Sommerbades Theißen (Produktkonten 42423.501200 und 42423.503200).


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:              42423 Theißen

Sachkonto: 501200 Personalkosten

                   503200 Sozialversicherung

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig