Vorlage - VII/STR/40/0719/22
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Der Stadtrat beschließt
die außerplanmäßigen Auszahlungen zur Zahlung des Betriebsführungsentgeltes in dem Produktkonto 42423.529101 in Höhe von 98.865,20 € für das Sommerbad Theißen.
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus den Produktkonten
42423.501200 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer Freibad Theißen und
42423.503200 Sozialversicherung für Arbeitnehmer Freibad Theißen.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 (1) KVG LSA, § 23 Hauptsatzung |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/40/0529/21 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
- Begründung – außerplanmäßige Bewilligung
Die Veranschlagung der Mittel für die Betreibung der Bäder erfolgte im Haushaltsplan 2022 unter dem Aspekt, dass die Stadt selbst die Mittel für Personal- und Sachausgaben verausgabt. Durch die Übertragung der Betriebsführung an die DLRG Wernigerode, müssen die Zahlungen auch als Zuschuss an einen Dritten erfolgen und können nicht direkt aus den Personal- und Sachkosten geleistet werden. Deshalb müssen die Zuschusszahlungen als außerplanmäßige Auszahlungen bereitgestellt werden.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben zum Betriebsführungsentgelt erfolgt aus den Personalkosten des Sommerbades Theißen (Produktkonten 42423.501200 und 42423.503200).
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 42423 Theißen | |
Sachkonto: 501200 Personalkosten 503200 Sozialversicherung | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig