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Vorlage - VII/STR/40/0788/23  

Betreff: Mitgliedschaft der Stadt Zeitz im Verein zur Förderung des Wald- und Sommerbads Kayna e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
11.04.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
18.04.2023 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung_geändert FA Naumburg_08-2022

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Zeitz dem Verein zur Förderung des Wald- und Sommerbads Kayna e.V. als Fördermitglied mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 100,00 €  beitritt.

 

 


 


 

Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Förderverein hat sich im Mai 2022 gegründet. Er hat sich das Ziel gesetzt, das Wald- und Sommerbad Kayna zu erhalten und damit den Schwimmsport in der  Gemeinde zu gewährleisten.

Dieser Zweck wird insbesondere mittels folgender Maßnahmen erfüllt:

(1) Unterstützung bei der Unterhaltung, Erhaltung, Instandhaltung sowie Pflege,

(2) Unterstützung bei der Ausbildung von Rettungsschwimmern,

(3) Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten.

 

Wie allgemein bekannt, stellt die Betreibung von Schwimmbädern alle Kommunen vor große finanzielle und personelle Herausforderungen. Zeitz ist mit seinen 3 Freibädern und der Schwimmhalle davon besonders betroffen. Trotz gewisser Einschränkungen ist es bisher aber immer gelungen, alle Bäder offen zu halten und damit ein regional gut verteiltes Sport- und Freizeitangebot bereitzustellen.

 

Der Verein ist für die Stadtverwaltung ein wichtiger Partner bei der Vor- und Nachbereitung der Freibadsaison. Schon im Jahr 2022 gab es mehrere Arbeitseinsätze, bei denen aktive Bürgerinnen und Bürger  mit Unterstützung der FFW, Ortswehr Kayna, das Waldbad für die Saison vorbereitet haben (z.B. altes Wasser im Becken abpumpen, Laub und Schlamm entfernen, Rasenmahd).  Ebenso wurde durch den Verein eine Federwippe installiert. Auch während und nach der Saison 2022 gab es mehrere Arbeitseinsätze des Vereins im Gelände da Waldbades (Rasenmahd, Äste und Laub beseitigen).

 

Im Jahr 2023 setzt sich das Engagement des Vereins fort. So wird z.B. aktuell der Kiosk einer Generalüberholung unterzogen, damit er für die neue Saison die hygienischen Anforderungen erfüllt und wieder vermietet werden kann. Hier packen die Vereinsmitglieder tatkräftig mit an und übernehmen das Fliesen und Malern als ehrenamtliche Leistungen. Die Stadt stellt nach gemeinschaftlicher Absprache die Materialien zur Verfügung, soweit diese nicht bereits durch Sponsoring abgedeckt wurden. Ebenso haben sich die Vereinsmitglieder bereit erklärt, die laufende Grünflächenpflege während der Badesaison vollständig zu übernehmen, so dass die Stadt dieses Leistungsmodul im Rahmen der Betriebsführung nicht ausschreiben musste und somit Kosten spart.

 

Die Zusammenarbeit der Stadt mit dem Förderverein gestaltet sich sehr kooperativ und vertrauensvoll. Diese Zusammenarbeit soll in einer Kooperationsvereinbarung manifestiert werden, damit insbesondere versicherungsrechtliche Fragen geregelt werden können. Diese Kooperationsvereinbarung befindet sich zurzeit in der rechtlichen Prüfung. 

 

Der Beitritt der Stadt Zeitz trägt eher symbolischen Charakter und ist ein Zeichen der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements zur Erhaltung dieser städtischen Einrichtung, die im Jahr 2024 bereits ihr 90jähriges Jubiläum feiert.
 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:  Mittel sollen im HH 2023 ff eingestellt werden.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Satzung des Fördervereins

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_geändert FA Naumburg_08-2022 (217 KB)