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Vorlage - VII/STR/BM/0792/23  

Betreff: Zustimmung zur Rücknahme der Klage gegen den Bescheid des Statistischen Landesamtes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bereich Rechtsangelegenheiten
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.04.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entscheidung_LVG_LSA_6_22_vom_16_01_23

Der Stadtrat beschließt

 

die Klage gegen den Kostenerstattungsbescheid des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt vom 27.06.2022, beim zuständigen VG Halle unter dem Aktenzeichen 1 A 355/22 HAL geführt, zurückzunehmen.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 19 KVG LSA 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Mit Mail vom 27.01.2023 wurden Sie über den Ausgang des Verfassungsgerichtlichen Verfahrens zum Thema Kostendeckung und Mehrbelastungsausgleich im Zensusausführungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt informiert. Das Urteil habe ich dieser Beschlussvorlage nochmals als Anlage beigefügt.

 

Wir hatten mit Ihrer Zustimmung vorsorglich und fristwahrend gegen den Kostenerstattungsbescheid des Statistischen Landesamtes (BV Nr. VII/STR/BM/0650/22) Klage beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht, deren Begründung jedoch vom Ausgang des verfassungsgerichtlichen Verfahrens abhängig gemacht. Da dieses mit vorgenanntem Urteil die Kostenregelung im Zensusausführungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt gebilligt hat, wird das verwaltungsgerichtliche Verfahren erfolglos bleiben.

 

Um Kosten zu sparen, bitte ich um Zustimmung zur Klagerrücknahme.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen- Anhalt vom 16.01.2023, LVG 6/22

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entscheidung_LVG_LSA_6_22_vom_16_01_23 (247 KB)