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Vorlage - VII/STR/BM/0863/23  

Betreff: Berufung der Stadtwahlleiterin und des stellvertretenden Stadtwahlleiters für die Kommunalwahlen 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Wahlbüro
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
24.08.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
31.08.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat beruft

 

    Frau Kathrin W e b e r

 

zur Stadtwahlleiterin  und

 

    Herrn Dirk G r ä s e l

 

zum stellvertretenden Stadtwahlleiter.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 9 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz LSA i. V. m.

§ 3 Kommunalwahlordnung LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

Nach der Festlegung des Wahltermins für die Kommunalwahlen 2024 ist es

Erforderlich, unverzüglich einen Stadtwahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen.

Die Namen des Stadtwahlleiters und des Stellvertreters sind unverzüglich bekannt

zu machen und der Kommunalaufsicht zu melden.


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig