Vorlage - VII/STR/BM/0863/23
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Der Stadtrat beruft
Frau Kathrin W e b e r
zur Stadtwahlleiterin und
Herrn Dirk G r ä s e l
zum stellvertretenden Stadtwahlleiter.
Gesetzliche Grundlage: | § 9 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz LSA i. V. m. § 3 Kommunalwahlordnung LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Nach der Festlegung des Wahltermins für die Kommunalwahlen 2024 ist es
Erforderlich, unverzüglich einen Stadtwahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen.
Die Namen des Stadtwahlleiters und des Stellvertreters sind unverzüglich bekannt
zu machen und der Kommunalaufsicht zu melden.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig