Vorlage - VII/STR/OB/0876/23
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz entsendet in den Aufsichtsrat der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH den
Oberbürgermeister Herrn Christian Thieme.
Gesetzliche Grundlage: | § 10, Abs. 2 Gesellschaftsvertrag SEWIG |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 14.12.2022 unter Beschluss Nr. VII/STR/OB/0748/22 den Oberbürgermeister beauftragt, unentgeltlich Geschäftsanteile an der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH (SEWIG) in Höhe von 7,8 % zu erwerben, was demgemäß umgesetzt wurde.
Die SEWIG ist ein Unternehmen des Burgenlandkreises in der Rechtsform des Privatrechts. Der Gründungsbeschluss erfolgte im Kreistag des Burgenlandkreises. Zur Eintragung im Handelsregister am 16.02.2022 (HRB 30984) war der Burgenlandkreis zunächst alleiniger Gesellschafter.
Mit dem Eintritt von Gemeinden und Verbandsgemeinden als weitere Gesellschafter reduziert sich der Geschäftsanteil des Burgenlandkreise bis maximal auf 50 %.
Die Beteiligung der Stadt Zeitz an der SEWIG erfolgte im Wege der Abtretung und damit Übernahme der Geschäftsanteile.
Der Geschäftsanteilsabtretungsvertrag wurde am 1. März 2023 (UV 314/2023, Notar Dr. Radke) von der Stadt Zeitz, dem Oberbürgermeister neben anderen Gesellschaftern wirksam unterzeichnet. Der abgetretene Geschäftsanteil wird im Vertrag, unter der lfd. Nummer 10 für die Gesellschafterin Stadt Zeitz im Nennbetrag von 1.950 Euro geführt.
Die Organe der SEWIG (§ 7 des Gesellschaftsvertrages) sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.
Der Oberbürgermeister, Herr Christian Thieme ist durch Entsendungsbeschluss des Kreistages des Burgenlandkreises bereits im Aufsichtsrat (Vorsitzender) der SEWIG vertreten, allerdings als Kreistagsmitglied.
Neben der Regelung zur Entsendung von 5 Kreistagsmitgliedern in den Aufsichtsrat, nach § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags können die Gemeinderäte der Städte Weißenfels, Naumburg und Zeitz je eine Person als weitere Vertretung entsenden.
Die Entsendung des Oberbürgermeisters auch durch den Stadtrat der Stadt Zeitz wäre insoweit eine pragmatische Lösung. Dies würde dann ein erneutes persönliches Mandat (Doppelmandat) darstellen, was als zulässig erachtet wird.
Aufwandentschädigungen sind im Übrigen mit dem Amt nicht verbunden.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig