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Vorlage - VII/STR/BM/0880/23  

Betreff: 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
24.08.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
31.08.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2023_08_14_Änderung_Hauptsatzung_Artikelsatzung
2023_08_14_Änderung_Hauptsatzung_Synopse

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

die in der Anlage beigegefügte 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.2019.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 KVG LSA, §§ 3 ff. BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

12.09.2019, VII/STR/BM/0023/19

04.06.2020, VII/STR/BM/0177/20

07.04.2020, VII/STR/BM/0187/20

17.06.2021, VII/STR/BM/0380/21

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Zuletzt mit Beschluss vom 17.11.2022 wurden die Regelungen zur Öffentlichen Bekanntmachung im § 21 der Hauptsatzung an die „noch“ geltenden Regelungen im Baugesetzbuch angepasst. Nunmehr hat der Bundesgesetzgeber das Baugesetzbuch im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drs. 20/5663) dahingehend geändert, dass nunmehr auch sämtliche im Rahmen der Bauleitplanung zu veröffentlichenden Unterlagen, im Internet zu veröffentlichen sind. Hinzukommen weitere Bestrebungen, auch das Verwaltungsverfahrensgesetz in gleicher Weise anzupassen. Ein Entwurf liegt bereits vor.

 

Um diesen Vorgaben zu genügen, muss § 21 „Öffentliche Bekanntmachungen“ der Hauptsatzung erneut angepasst werden. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Anpassung an das o. g. Gesetz weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen, um die Regelung des § 21 handhabbarer und damit weniger fehleranfällig zu gestalten. Zudem wurde klargestellt, dass seit der 2. Änderung der Hauptsatzung vom 12.08.2021, die ortsübliche Bekanntmachung im Absatz 1 neu definiert wurde und seitdem im Internet auf der Homepage der Stadt Zeitz unter www.zeitz.de/bekanntmachungen erfolgen.

 

Aufgrund der ebenfalls eingeführten Unterschwellenvergabeverordnung mussten zudem die Zuständigkeitsregelungen im § 7 und 13 (Haupt- und Wirtschaftsausschuss und Oberbürgermeister) um diese Vorschrift klarstellend ergänzt werden. Eine Änderung der Zuständigkeiten ist damit nicht verbunden.

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Synopse,

Artikelsatzung 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_08_14_Änderung_Hauptsatzung_Artikelsatzung (143 KB)    
Anlage 2 2 2023_08_14_Änderung_Hauptsatzung_Synopse (127 KB)