Vorlage - VII/STR/BM/0883/23
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die in der Anlage beigefügte Satzung über die Durchführung von Märkten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Zeitz (Markt- und Veranstaltungssatzung).
Gesetzliche Grundlage: | §§ 45 Abs. 1, 8 KVG LSA; § 1 VO zur Übertragung der Ermächtigung nach § 67 Abs. 2 GewO |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Mit der vorliegenden Satzung möchte die Stadt Zeitz Rechtssicherheit schaffen. Die Satzung vereinigt Regelungen aus dem Veranstaltungsbereich und Regelungen zum Marktwesen, die bislang zwar angewandt, aber in verschiedenen Regelungen zu finden waren.
Mit der vorliegenden Satzung soll für den Bürger und die Anwender in der Verwaltung ein einheitliches und transparentes Regelwerk geschaffen werden, das die Rechtsanwendung erleichtert.
So wird die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts durch den Veranstalter verankert, genauso wie seine Pflicht, in ausreichender Anzahl ausgebildete Sicherheitsfachkräfte vorzuhalten. Ebenso finden Sie eine Pflicht zur Nutzung von wiederverwendbaren Trinkgefäßen (Nachhaltigkeit bei Veranstaltungen) und der Verantwortlichkeit für die Müllbeseitigung.
Sie finden aber auch Regelungen zu Mindestrettungswegebreiten und Zuschauerzahlen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Satzung über die Durchführung von Märkten und sonstigen öffentlichenVeranstaltungen in der Stadt Zeitz (Markt- und Veranstaltungssatzung)
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2023_08_31_ Markt-VA_Satzung_neu (132 KB) | |||
2 | 2023_08_31_ Markt-VA_Satzung_Änderungen (133 KB) |