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Vorlage - VII/STR/BM/0883/23  

Betreff: Markt- und Veranstaltungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
15.08.2023 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
24.08.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
31.08.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2023_08_31_ Markt-VA_Satzung_neu
2023_08_31_ Markt-VA_Satzung_Änderungen

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

die in der Anlage beigefügte Satzung über die Durchführung von Märkten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Zeitz (Markt- und Veranstaltungssatzung).


 

Gesetzliche Grundlage:

§§ 45 Abs. 1, 8 KVG LSA; § 1 VO zur Übertragung der Ermächtigung nach § 67 Abs. 2 GewO

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

Mit der vorliegenden Satzung möchte die Stadt Zeitz Rechtssicherheit schaffen. Die Satzung vereinigt Regelungen aus dem Veranstaltungsbereich und Regelungen zum Marktwesen, die bislang zwar angewandt, aber in verschiedenen Regelungen zu finden waren.

Mit der vorliegenden Satzung soll für den Bürger und die Anwender in der Verwaltung ein einheitliches und transparentes Regelwerk geschaffen werden, das die Rechtsanwendung erleichtert.

 

So wird die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts durch den Veranstalter verankert, genauso wie seine Pflicht, in ausreichender Anzahl ausgebildete Sicherheitsfachkräfte vorzuhalten. Ebenso finden Sie eine Pflicht zur Nutzung von wiederverwendbaren Trinkgefäßen (Nachhaltigkeit bei Veranstaltungen) und der Verantwortlichkeit für die Müllbeseitigung.

 

Sie finden aber auch Regelungen zu Mindestrettungswegebreiten und Zuschauerzahlen.

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Satzung über die Durchführung von Märkten und sonstigen öffentlichenVeranstaltungen in der Stadt Zeitz (Markt- und Veranstaltungssatzung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_08_31_ Markt-VA_Satzung_neu (132 KB)    
Anlage 2 2 2023_08_31_ Markt-VA_Satzung_Änderungen (133 KB)