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Vorlage - VII/STR/32/0887/23  

Betreff: Abberufung Stellv. Ortswehrleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
15.08.2023 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
31.08.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat beruft

 

Herrn Michael Kluge als Stellv. Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ab.

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 15 Abs. 3 BrSchG LSA, Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz, LVO-FF, FwDV2

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger des Brandschutzes für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen.

 

Mit Wirkung vom 01. September 2023 tritt Kamerad Michael Kluge als Stellv. Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz zurück.


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: