Vorlage - VII/STR/20/0889/23
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 47 und 50 des Straßengesetzes Land Sachsen-Anhalt (StrG. LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334) i. V. m. §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl LSA S. 405), §§ 8 und 11 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung – vom 15.03.2012
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung – vom 15.03.2012
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung – vom 15.03.2012
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung- vom 15.03.2012
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Das Straßengesetz des Landes vom 06. Juni 1993 (GVBl. LSA S. 334) in der jeweils gültigen Fassung bestimmt im § 47, dass die Gemeinde alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen hat.
Weiterhin ermächtigt das Straßengesetz die Gemeinden, Satzungen zur Straßen-
Reinigung zu erlassen (§ 50). Der § 50 (3) ermächtigt die Gemeinde, die nach § 47 geregelte Verpflichtung zum Reinigen, den Eigentümern oder Besitzern (Anliegern) der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen. Die Heranziehung zu den Kosten regelt sich nach den Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts.
Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) bestimmt im § 2 die Rechtsgrundlagen für Kommunale Abgaben. Der § 5 selbigen Gesetzes regelt die Erhebung der Benutzungsgebühren. Auf diesen Grundlagen und Bestimmungen wurde die 4. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung erarbeitet.
Die Dauer des Zeitraumes der Gebührenkalkulation richtet sich nach dem § 5 (2 b) KAG LSA. Der Kalkulationszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Der letzte Kalkulationszeitraum umfasste die Haushaltsjahre 2021 bis 2023.
Die Zusammenstellung der tatsächlich angefallenen Kosten für die einzelnen Haushaltsjahre ergab 2021 bis 2023 eine kumulierte Überdeckung. (in den Anlagen dargestellt)
§ 5 (2 b) KAG LSA sagt aus: „ Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb des nächsten Kalkulationszeitraumes auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser 3 Jahre ausgeglichen werden.“
Nach den hochgerechneten Kosten des Jahres 2023 und den eingeschätzten Kosten
für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 kalkulierte Kosten i. H. v. 0,11 €/m/a.
Änderungen in den Reinigungshäufigkeiten wurden nicht vorgenommen.
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront:
Reinigungsklasse gemäß
Straßenreinigungsgebührensatzung
2021-2023 (alt) 2024-2026 (neu) %-tuale
Änderung
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Reinigungsklasse A 1
Fußgängerzone Flächenreinigung
(Reinigung 2x wöchentlich) 20,80 Euro 22,88 Euro + 10,0 %
Reinigungsklasse A 2
überwiegend Durchgangs- und
Geschäftsverkehr
(Reinigung 2x wöchentlich) 10,40 Euro 11,44 Euro + 10,0%
Reinigungsklasse B
Durchgangs- und Ortsverkehr
(Reinigung 1x 14-täglich) 2,60 Euro 2,86 Euro + 10,0 %
Reinigungsklasse C 1
Orts- und Anliegerverkehr
(Reinigung 1x 14-täglich) 2,60 Euro 2,86 Euro + 10,0 %
Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt hat ein Satzungsmuster einer Straßenreinigungsgebührensatzung erarbeiten lassen und der Stadt Zeitz zur Verfügung gestellt. Dieses wurde im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten geprüft. Die daraus resultierenden Erkenntnisse wurden in die 4. Änderungssatzung aufgenommen.
Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 54511 | |
Sachkonto: 524116 (Fahrbahnreinigung) 543119 (Stellen der mobilen Schilder) 432101 (Straßenreinigungsgebühren)
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Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
1: 4. Änderungssatzung und Synopse
2: Erläuterungen zur Kalkulation der 4. Änderungssatzung der
Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Zeitz
3: Kalkulation
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 4. Änder.satzung_Änderung nach Rücklauf Fachbereiche (72 KB) | |||
2 | Synopse 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung nach Rücklauf Ämterbeteiligung (93 KB) | |||
3 | Erläuterungen zur Kalkulation (87 KB) | |||
4 | Kalkulation 2024-2026_neu Kalkulierte Gebüren_Endfassung (1134 KB) |