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Vorlage - VII/STR/20/0889/23  

Betreff: 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Theißen Entscheidung
29.08.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Zangenberg Entscheidung
12.09.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg abgelehnt     
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
10.10.2023 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.10.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
4. Änder.satzung_Änderung nach Rücklauf Fachbereiche
Synopse 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung nach Rücklauf Ämterbeteiligung
Erläuterungen zur Kalkulation
Kalkulation 2024-2026_neu Kalkulierte Gebüren_Endfassung

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz Straßenreinigungsgebührensatzung“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§§ 47 und 50 des Straßengesetzes Land Sachsen-Anhalt

(StrG. LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334) i. V. m. §§ 2 

und 5 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen

Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 13.12.1996 (GVBl LSA S. 405), §§ 8 und 11 des

Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen

Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288)

jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung

ltigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der

Stadt Zeitz Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012

 

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012

 

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012

 

3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung- vom 15.03.2012

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:                               

Das Straßengesetz des Landes vom 06. Juni 1993 (GVBl. LSA S. 334) in der jeweils gültigen Fassung bestimmt im § 47, dass die Gemeinde alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen hat.

Weiterhin ermächtigt das Straßengesetz die Gemeinden, Satzungen zur Straßen-

Reinigung zu erlassen (§ 50). Der § 50 (3) ermächtigt die Gemeinde, die nach § 47 geregelte Verpflichtung zum Reinigen, den Eigentümern oder Besitzern (Anliegern) der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen. Die Heranziehung zu den Kosten regelt sich nach den Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts.

 

Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) bestimmt im § 2 die Rechtsgrundlagen für Kommunale Abgaben. Der § 5 selbigen Gesetzes regelt die Erhebung der Benutzungsgebühren. Auf diesen Grundlagen und Bestimmungen wurde die 4. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung erarbeitet.

 

Die Dauer des Zeitraumes der Gebührenkalkulation richtet sich nach dem § 5 (2 b) KAG LSA. Der Kalkulationszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Der letzte Kalkulationszeitraum umfasste die Haushaltsjahre 2021 bis 2023.

Die Zusammenstellung der tatsächlich angefallenen Kosten für die einzelnen Haushaltsjahre ergab 2021 bis 2023 eine kumulierte Überdeckung. (in den Anlagen dargestellt)

§ 5 (2 b) KAG LSA sagt aus: „ Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb des nächsten Kalkulationszeitraumes auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser 3 Jahre ausgeglichen werden.“

 

 

 

Nach den hochgerechneten Kosten des Jahres 2023 und den eingeschätzten Kosten

r die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 kalkulierte Kosten i. H. v. 0,11 €/m/a.

 

Änderungen in den Reinigungshäufigkeiten wurden nicht vorgenommen.

 

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront:   

 

Reinigungsklasse gemäß

Straßenreinigungsgebührensatzung

                                         2021-2023 (alt)      2024-2026 (neu)    %-tuale

                                                                                                                 Änderung

_______________________________________________________________________

 

Reinigungsklasse A 1

Fußngerzone Flächenreinigung

(Reinigung 2x wöchentlich)                   20,80 Euro               22,88 Euro         + 10,0 %

 

Reinigungsklasse A 2

überwiegend Durchgangs- und

Geschäftsverkehr

(Reinigung 2x wöchentlich)                   10,40 Euro               11,44 Euro          + 10,0% 

 

Reinigungsklasse B

Durchgangs- und Ortsverkehr

(Reinigung 1x 14-täglich)                       2,60 Euro                 2,86 Euro          + 10,0 %

 

Reinigungsklasse C 1

Orts- und Anliegerverkehr

(Reinigung 1x 14-täglich)                        2,60 Euro                2,86 Euro         + 10,0 %  

 

Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt hat ein Satzungsmuster einer Straßenreinigungsgebührensatzung erarbeiten lassen und der Stadt Zeitz zur Verfügung gestellt. Dieses wurde im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten geprüft. Die daraus resultierenden Erkenntnisse wurden in die 4. Änderungssatzung aufgenommen.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:                54511

Sachkonto:  

524116 (Fahrbahnreinigung)

543119 (Stellen der mobilen Schilder)

432101 (Straßenreinigungsgebühren) 

 

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

1:     4. Änderungssatzung und Synopse

2:     Erläuterungen zur Kalkulation der 4. Änderungssatzung der      

        Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Zeitz

3:     Kalkulation                                           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Änder.satzung_Änderung nach Rücklauf Fachbereiche (72 KB)    
Anlage 2 2 Synopse 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung nach Rücklauf Ämterbeteiligung (93 KB)    
Anlage 3 3 Erläuterungen zur Kalkulation (87 KB)    
Anlage 4 4 Kalkulation 2024-2026_neu Kalkulierte Gebüren_Endfassung (1134 KB)