Vorlage - VII/STR/32/0891/23
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Der Stadtrat beruft Herrn Heiko Herrmann mit Wirkung vom 01. September 2023 als Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren
und
beauftragt Herrn Martin Scharlach mit Wirkung vom 01. September 2023, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 31. August 2025, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | § 15 Abs. 3 BrSchG LSA, Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz, LVO-FF, FwDV2
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bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger des Brandschutzes für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Mit Wirkung vom 01. Juli 2023 ist Kamerad Robert Mlynarczyk als Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz zurückgetreten. Kamerad Michael Kluge tritt mit Wirkung vom 01. September 2023 als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz zurück.
Wehrleiter und deren Stellvertreter werden von den Mitgliedern im Einsatzdienst der jeweiligen Ortswehr zur Berufung vorgeschlagen. Die Ausübung des Vorschlagsrechts erfolgt durch Wahl am 29. Juli 2023. Im Ergebnis der Wahlen wird Kamerad Heiko Herrmann zur Berufung als Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz sowie Kamerad Martin Scharlach zur Beauftragung als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz vorgeschlagen.
Kamerad Heiko Herrmann erfüllt die Voraussetzungen für die Berufung nach der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Kamerad Martin Scharlach erfüllt die Voraussetzungen noch nicht, so dass er zunächst für 2 Jahre zu beauftragen ist. Innerhalb dieser Zeit ist er verpflichtet, die fehlenden Voraussetzungen zu erwerben
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig