Vorlage - VII/STR/STR/0894/23
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Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Parkverbot auf dem Altmarkt (Umfahrung B180) linke Seite gegenüber dem Rathaus zu erwirken. Eine Ausnahme soll für 2 zeitlich begrenzte Behindertenparkplätze geschaffen werden.
Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Die Verkehrssituation ist sehr unübersichtlich an dieser Stelle. Die Parkplätze werden dort seit Dezember 2022 genutzt. Vorab war der Bevölkerung nicht bewusst das man an dieser Stelle parken kann.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: