Vorlage - VII/STR/20/0928/23
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Der Stadtrat beschließt,
das bisherige Verfahren zur Erstellung der Haushaltssatzungen mit Festsetzungen für ein Haushaltsjahr beizubehalten.
Begründung:
Ausgehend vom Antrag der Fraktion ALL im Stadtrat am 06.07.2023
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich nach Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2023 mit der Erstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu beginnen.“,
hat sich die Verwaltung intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und über den Stand der Prüfung in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 22.08.2023 berichtet.
Nach der Prüfung und Abwägung der Vor- und Nachteile eines Doppelhaushalts unter Beachtung der bisherigen Erfahrungen zur Planung und Bewirtschaftung des Haushaltes und der finanziellen Situation der Stadt Zeitz sowie unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Gemeinden wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Haushaltssatzungen der Stadt Zeitz weiterhin mit Festsetzungen für ein Haushaltsjahr zu erstellen und zu verabschieden. Konkret auf den Haushaltsplan 2024 bezogen wird die bisherige Handhabung aufgrund des Umstellungsaufwands jedenfalls deutlich schneller sein.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
- Arbeitsauftrag aus dem Protokoll der Sitzung des Stadtrates vom 06.07.2023,
TOP 12
- Stellungnahme des FB Finanzen, SG Haushaltswesen zum Antrag
- Wesentliche Vor- und Nachteile eines Doppelhaushaltes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Protokollauszug SR 06.07.2023 (52 KB) | |||
2 | Stellungnahme SG HW zur BV Doppelhaushalt, Anlage 2 (85 KB) | |||
3 | Anlage 3 BV Doppelhaushalt (85 KB) |