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Vorlage - VII/STR/BM/0935/23  

Betreff: Entscheidung über die Mitgliedschaft der Stadt Zeitz in der Initiative "berufe-st.de"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stabsstelle Personal und Organisation
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
10.10.2023 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses zurückgezogen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.10.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen     
Anlagen:
Teilnahmebestätigung_unter_Vorbehalt_Scan_mit_U_OB

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

dass die Stadt Zeitz der Initiative www.berufe-st.de unter der Schirmherrschaft des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt (SGSA) beitritt und zunächst für mindestens 3 Jahre Mitglied bleibt


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Stadtrat forderte aufgrund des immer deutlicher werdenden Fachkräftemangels vermehrt, weitere Wege der Verbreitung von Stellenanzeigen zu nutzen.

 

Vor allem interaktive Jobportale sollen dabei genutzt werden. Sie verwiesen dabei immer wieder auf „xing.de“, „stepstone.de“ u.ä..

 

Nach Abwägung der dabei entstehenden Kosten, beabsichtigen wir stattdessen der Initiative www.berufe-st.de des Unternehmens Behrens und Behrens GmbH, Dorfstraße 64, 24107 Ottendorf unter der Schirmherrschaft des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt (SGSA) im Rahmen einer Mitgliedschaft beizutreten. Es handelt sich dabei um eine von der o.g. Firma initiierte Informations- und Imagekampagne zur Verbesserung des Personalmarketings der kommunalen Arbeitgeber des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Die zu errichtende Plattform soll den beteiligten Kommunen eine zusätzliche und vor allem zentralisierte Möglichkeit der Verbreitung eigener Stellenausschreibungen und eine kleine Kurzvorstellung der Kommune als Arbeitgeberin bieten um von potentiellen Arbeitnehmern besser gefunden werden zu können. Im Land-Schleswig-Holstein funktioniert dies bereits seit 16 Jahren sehr erfolgreich. Die Webseite www.berufe-sh.de wird vom o.g. Unternehmen betrieben und von den beteiligten Kommunen des Landes als grundsätzliche Plattform zur Ausschreibung entsprechender Verfahren genutzt und hat sich damit in der Vergangenheit ein Alleinstellungsmerkmal in der Bundesrepublik geschaffen. Vor Kurzem ist eine entsprechende Initiative in Nordrhein-Westfalen angelaufen.

 

In Sachsen-Anhalt gibt es bisher nur ein entsprechendes Projekt der Landesbehörden. Seitens dieser besteht nach Anfrage durch den SGSA aber kein Interesse die kommunalen Arbeitgeber zu involvieren oder der hier dargestellten Initiative beizutreten.

 

Die Stadt Zeitz nutzt bereits heute diverse Verbreitungswege, wie die eigene Homepage, Hinweise im Michaelboten auf das Stellenportal oder Webseiten wie Interamt.de, bund.de, Agentur für Arbeit, Instagram, Feuerwehr.de und dergleichen mehr. Jedoch sind die hierbei entstehenden Kosten teils sehr hoch (z.B. StepStone ab 1.300,00€ / Anzeige). Die Initiative soll eine Alternative bzw. ein Zusatzangebot zu den bestehenden kommerziellen Seitenbetreibern für alle kommunalen Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt darstellen und damit auch zur erweiterten Sichtbarkeit beitragen um so den Bewerberkreis zu vergrößern.

 

Bei einem Beitritt entstehen jährliche Kosten in Höhe von 2.618,00 € brutto. Zudem ist anfänglich ein einmaliger Investitionsbetrag in Höhe von 2.261,00 € brutto sowie ein Betrag von 1.190,00 € brutto (dieser für jeweils 3 Jahre) für ein Marketing- und Werbemittelpaket (diverse hlbare roartikel mit dem Schriftzug www.berufe-st.de) zu zahlen. Rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit wird der Stadtrat erneut mit einer Evaluation der Ergebnisse in die Entscheidung eingebunden.

 

Aufgrund der kurzfristig notwendigen Bereitschaftserklärung habe ich den Mitgliedsantrag bereits unterzeichnet, diesen jedoch unter den Vorbehalt der noch einzuholenden Zustimmung des Stadtrates und der entsprechenden Mittelverfügbarkeit gestellt. Mit dieser Vorlage soll nunmehr die Legitimation für die beabsichtigte Mitgliedschaft in der Initiative und die dadurch entstehenden Kosten erfolgen.

 

Der Stadtrat ist gemäß § 45 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 KVG LSA r diese Entscheidung zuständig
 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

 

Die Mittel werden für den Haushalt 2024 und folgende geplant werden.

Nein

Produkt: 11162

Sachkonto: 525500

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

 Teilnahmebestätigung mit Leistungsbeschreibung vom 15.09.2023 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilnahmebestätigung_unter_Vorbehalt_Scan_mit_U_OB (1000 KB)