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Vorlage - IV/STR/074/0510/06  

Betreff: Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Stadtreinigungs - & Servicebetriebes der Stadt Zeitz (SSBZ) für das Wirtschaftsjahr 2006.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtreinigungs- u. Servicebetrieb der Stadt Zeitz
Federführend:SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
18.10.2006 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Vorberatung
09.11.2006 
21. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/ STR/074/0510/06)

Der Stadtrat beschließt den 1

Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Stadtreinigungs - & Servicebetrieb  der Stadt Zeitz (SSBZ) für das Wirtschaftsjahr 2006

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung LSA, Eigenbetriebsgesetz

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/074/0903/06

aufzuhebende Beschlüsse:                            IV/STR/074/0903/06

 

 

Begründung:

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2006 für den Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz war die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2006 bzw. die entsprechende Änderung der

Straßenreinigungsgebührensatzung noch nicht abgeschlossen. Im Ergebnis der Kalkulation konnten gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Zeitz am

09. 03. 2006 die 3. Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung, verbunden mit einer Senkung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Zeitz, beschlossen werden.

 

Die Senkung der Straßenreinigungsgebühren wirkt sich dementsprechend bei den Umsatzerlösen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes SSBZ auf der Einnahmenseite aus.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich den Wirtschaftsplan zu überarbeiten.

 

Anlagen:

Anlagen: 

 Wirtschaftsplan 2006 – 1. Nachtrag