Vorlage - IV/STR/074/0510/06
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Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Stadtreinigungs - & Servicebetrieb der Stadt Zeitz (SSBZ) für das Wirtschaftsjahr 2006
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung LSA, Eigenbetriebsgesetz
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/074/0903/06
aufzuhebende Beschlüsse: IV/STR/074/0903/06
Begründung:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2006 für den Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz war die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2006 bzw. die entsprechende Änderung der
Straßenreinigungsgebührensatzung noch nicht abgeschlossen. Im Ergebnis der Kalkulation konnten gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Zeitz am
09. 03. 2006 die 3. Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung, verbunden mit einer Senkung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Zeitz, beschlossen werden.
Die Senkung der Straßenreinigungsgebühren wirkt sich dementsprechend bei den Umsatzerlösen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes SSBZ auf der Einnahmenseite aus.
Aus diesem Grund ist es erforderlich den Wirtschaftsplan zu überarbeiten.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2006 – 1. Nachtrag