Kleine Straße, großes Interesse – Eigentümer der Julius-von-Pflug-Straße planen Sperrung der Privatstraße
Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 21.07.2025
Im Jahr 2012 wurde die Julius-von-Pflug-Straße, welche sich zwischen dem Michaelpark und Moskauer Straße befindet, vom Erschließungsträger des Michaelpark zur Anbindung von Grundstücken gebaut. Im Erschließungsvertrag wurde dabei explizit auf den Charakter der Straße und deren Funktion eingegangen, demnach dient die Straße uneingeschränkt der fußläufigen Anbindung des Planbereiches an das angrenzende Wohngebiet. Ihre weitere Benutzung wurde beschränkt als Grundstücks- und Feuerwehrzufahrt, allerdings nicht als Durchfahrtsstraße oder Zufahrt zum Michaelpark.
In den Folgejahren wurden die Grundstücke vom Eigentümer des Areals verkauft, mit dem Kauf erwarben die Käufer der Grundstücke auch den jeweiligen Teil an der Straße. Die benannte Julius-von-Pflug-Straße, wurde von den Eigentümern als Privatstraße ausgeschildert, avancierte jedoch zur heimlichen Zufahrt zum angrenzenden Einkaufsmarkt. Der oftmals kürzere Weg wird trotz Durchfahrtsverbotes genutzt, was die Eigentümer selbstverständlich verärgert.
Bei einer Messung durch die Eigentümer, wurden hier je nach Wochentag oder Tageszeit zwischen 80 und 100 Autos, Motorräder und LKW´s pro Stunde gezählt. Dies stellt nicht nur ein immer größer werdendes Sicherheitsrisiko für Anwohner, Fußgänger, Radfahrer, aber vor allem für spielende Kinder und ältere Menschen dar, sondern hat auch finanzielle Auswirkungen für die Eigentümer.
Die mittlerweile defekte Entwässerungsrinne ausgangs der Moskauer Straße müssen die Eigentümer der Julius-von-Pflug-Straße demnächst reparieren lassen. Auch der Straßenabschnitt selbst ist nicht für die Aufnahme dieser Menge an Straßenverkehr ausgelegt und gebaut worden, notwendige Reparaturen müssen in jeglicher Weise von den Eigentümern mit erheblichen finanziellen Mitteln getragen werden. Hinzu kommen weitere Verpflichtungen der Eigentümer, die diese für die widerrechtliche Nutzung nicht übernehmen und tragen können.
Leider wurde bislang die ausgewiesene Beschilderung von vielen Verkehrsteilnehmern missachtet – selbst dann, wenn darauf hingewiesen wurde. Die Eigentümergemeinschaft hat nun beschlossen, Ihr Recht durch wirkungsvollere Maßnahmen durchzusetzen, die Stadt Zeitz wurde darüber informiert, dass man die Straße perspektivisch auch mit baulichen Maßnahmen sperren möchte. Die Überlegungen in welcher Art und Weise dies erfolgt, ist noch nicht abschließend entschieden, die Stadt Zeitz wird jedoch darüber in Kenntnis gesetzt und informieren. Aller Voraussicht nach soll die Sperrung, spätestens bis zum Ende des Jahres baulich umgesetzt sein.
Quelle: Stadt Zeitz