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Vorgezogene Bundestagswahlen 2025 - Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 12.11.2024

Die Wahl des nächsten Bundestages sollte ursprünglich im September 2025 stattfinden. Nach dem Bruch innerhalb der Regierungskoalition soll es nun Neuwahlen geben, die aller Voraussicht nach Anfang 2025 durchgeführt werden. Wie heute bekannt wurde, hat man sich beim Termin zur Neuwahl des Bundestages jetzt auf Sonntag, den 23. Februar geeinigt. Auch in Zeitz sind dann die derzeitig rund 22.400 Wahlberechtigten dazu aufgerufen, ihre Stimme bei der Bundestagswahl abzugeben. Wahlberechtigt sind dabei alle Personen die am Wahltag, also voraussichtlich am 23. Februar 2025, mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft haben, mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland haben und nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Es gibt noch viele offene Fragen und auch der heute bekannt gewordene Termin ist noch nicht bestätigt, aber trotz allem haben wir bereits mit der notwendigen Planung begonnen. Schwerpunkte sind dabei die Räumlichkeiten für die Wahllokale und natürlich die Anfrage bei unseren Bürgerinnen und Bürgern, ob diese einmal mehr die Wahl als Wahlhelfer unterstützen,

informiert Bürgermeisterin Kathrin Weber.

Denn damit alle Wahlberechtigten ihrem Recht zur Abstimmung nachkommen können und die Wahl reibungslos ablaufen kann, werden für den Wahlsonntag wieder rund 260 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Wer die Wahlen in der Stadt Zeitz unterstützen möchte, wird deshalb gebeten, sich per Mail unter wahl@stadt-zeitz.de oder unter folgender Adresse: Stadt Zeitz, Wahlbüro, Altmarkt 1, 06712 Zeitz zu melden. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontaktieren alle Interessenten zur weiteren Absprache, wenn der bevorstehende Termin von Seiten der Wahlleitung bestätigt wurde.

Wahlhelferin oder Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, es sei denn, eine eigene

Kandidatur steht dem entgegen. Wer, ohne selbst initiativ geworden zu sein, in einen Wahlvorstand berufen wird, sollte sich dieser wichtigen Aufgabe, die eine freie und unbeeinflusste Stimmabgabe garantiert, nicht entziehen.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 12.11.2024 
Quelle: Stadt Zeitz