Wohngeld beantragen
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihre Wohnkosten zu bezahlen, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Sie erhalten Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter bzw. Mieterin einer Wohnung sind.
Wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum sind, erhalten Sie Wohngeld als Lastenzuschuss.
Auch als Mieter bzw. Mieterin eines WG-Zimmers oder als Heimbewohner bzw. Heimbewohnerin können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Ihr Anspruch hängt unter anderem von der Höhe Ihrer Miete, Ihrem Einkommen und von der Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder ab.
Das Wohngeldgesetz sieht bundesrechtlich festgelegte Höchstbeträge für die Miete beziehungsweise die Belastung vor. Die Höchstbeträge sind regional unterschiedlich.
Wenn Sie Empfänger sogenannter Transferleistungen sind, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld.
Zuständige Stelle
Anträge auf Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden stellen.
Voraussetzungen
Die Bewilligung von Wohngeld hängt von mehreren Voraussetzungen ab, unter anderem
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Einkommensbescheinigung
- Mietvertrag
Welche Unterlagen in Ihrem Fall außerdem notwendig sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.
Gebühren (Kosten)
Es werden keine Kosten erhoben.
Fristen
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, und zwar ab dem Monat, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Diesen sollten Sie rechtzeitig stellen, damit Wohngeldzahlungen nicht unterbrochen werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen.
Aufgrund der deutlich erhöhten Antragszahlen im Zusammenhang mit der Wohngeldreform 2023 kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie direkt in den Wohngeldbehörden oder online auf den Internetauftritten der Wohngeldbehörden oder des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr. Welche Formulare für Sie maßgeblich sind, teilt Ihnen die für Sie zuständige Wohngeldbehörde mit.
- Antrag auf Wohngeld (einschließlich Erläuterungen) - Mietzuschuss
- Antrag auf Wohngeld (einschließlich Erläuterungen) - Lastenzuschuss
- Verdienstbescheinigung
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Antrag auf Wohngeld (einschließlich der Heimverwaltung/Heimleitung)
Weitere Informationen
Sobald sich bei Ihrer Miete oder Ihrem Einkommen etwas ändert, geben Sie dies sofort bei Ihrer Wohngeldstelle an.
Ab dem Jahr 2022 ist eine Dynamisierung des Wohngeldes vorgesehen. Das Wohngeld wird ab dann regelmäßig alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.