Anerkennung als Privathochschule beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine private Hochschule in Sachsen-Anhalt führen wollen, müssen Sie diese zunächst anerkennen lassen. Die Anerkennung ist die Grundlage für die Bezeichnung als Hochschule. Ebenso können erst danach Hochschulprüfungen abgenommen und Hochschulgrade verliehen werden.
Wenn eine Hochschule innerhalb der Europäischen Union bereits anerkannt wurde, muss dies in Sachsen-Anhalt nicht erneut erfolgen. Jedoch muss eine Anzeige erfolgen und die Anerkennung vorgelegt werden.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Landes Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen brauchen bei der Erstanfrage noch nicht vorliegen. Das zuständige Referat informiert dann im Einzelnen, welche Unterlagen notwendig sind.
Gebühren
Für die Anerkennung entstehen Verwaltungsgebühren, die sich nach dem Zeitaufwand berechnen. Daneben werden Kosten für die institutionelle Akkreditierung beim Wissenschaftsrat und für die Akkreditierung der Studiengänge durch die Akkreditierungsbehörden fällig.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftsrates.