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Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Dank der Hochschulreform ist ein Vergleich von Hochschulleistungen vereinfacht worden. Seit dem Bologna-Prozess können Sie Ihr Studium mit einem Bachelor bzw. einem Master abschließen.

Sie sammeln mit jedem erfolgreich abgeschlossenen Abschnitt Ihres Studiums sogenannte Credit-Points. Diese Credit-Points, auch Leistungspunkte genannt, werden je nach Arbeitsaufwand vergeben. Sie erhalten diese Credit-Points, wenn Sie die jeweilige Prüfung bestanden haben.

Diese Regelung gilt EU-weit.

Wenn Sie eine Zwischenprüfung an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgelegt haben, dürfen Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt grundsätzlich fortsetzen. Darüber entscheidet die Hochschule, an der Sie weiter studieren möchten.

Wenn Sie bereits ein einen Hochschulabschluss (auch aus der DDR) haben, dürfen Sie ohne weiteres ein Studium aufnehmen.

Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie für die Anerkennung einen Antrag bei der Hochschule stellen, bei der Sie zukünftig studieren möchten. Diese prüft dann, ob die Inhalte Ihres vorherigen Studiums mit den Inhalten des zukünftigen gleichwertig sind. Wenn die Inhalte zu stark voneinander abweichen, kann die neue Hochschule die Anerkennung verweigern.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Hochschule.

Voraussetzungen

Sie müssen Ihre bisherigen Studienzeiten und -leistungen nachweisen können.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung
  • Nachweise zur erbrachten Leistung
  • Beschreibung der bisherigen Studieninhalte

Gebühren (Kosten)

Keine.

Fristen

Keine.

Rechtsgrundlage