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Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Mit dem Auskunftsrecht garantiert Ihnen Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach können Sie als betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden. Außerdem erhalten Sie vom Verantwortlichen ergänzende Informationen, etwa über die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten, soweit diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, oder über Empfänger, an die Ihre Daten übermittelt werden. Durch das Auskunftsrecht werden Sie in die Lage versetzt, den Überblick und damit auch die Kontrolle darüber zu behalten, welche Ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Quelle: Bundesdatenschutzbeauftragter

Erforderliche Unterlagen

Sie können Ihr Auskunftsrecht mit formlosem Antrag und ohne Begründung gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen.

Quelle: Datenschutzbeauftragter

Rechtsgrundlage(n)

Siehe auch

Website des Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), aufrufbar unter:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html

Datenschutzkontrolle Durchführung