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Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten, müssen Sie ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Das gilt auch, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen und in Ausnahmefällen von der Zahlung   ganz oder teilweise befreit werden.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung
  • Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
    • Gewinn- und Verlustrechnung
    • Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
    • Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr

Gebühren



  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Keine.

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.