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Bescheinigung für Gefahrgutbeauftragtenprüfung beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

Es gibt Schulungen und Prüfungen für den

  • Straßenverkehr,
  • Eisenbahnverkehr,
  • Binnenschiffverkehrs und
  • Seeschiffsverkehr

Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.

Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
  • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.

Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an eine beliebige Industrie- und Handelskammer (IHK). 

Erforderliche Unterlagen

Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:

  • Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen

Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:

  • die Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen

Gebühren

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK, bei der Sie die Prüfung ablegen.

Frist

Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.

Rechtsgrundlage(n)

§ 3 Absatz 1

§ 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)