Hund anmelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Gebühren
Bei der Hundeanmeldung bei der Stadt Zeitz erhalten Sie die vorgeschriebene Hundesteuermarke gebührenfrei zugesendet.
Bei dem Verlust der Marke wird eine Gebühr von 5,00 Euro fällig
Die Anmeldung des Hundes im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt ist gebührenpflichtig (Nr. 66 Kostentarif 1.3.2 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalts) in Höhe von 10€ - 50€.
Online-Formular: Hund digital anmelden
Datenschutzerklärung zur Nutzung dieses Onlineantrags
Sie haben die Möglichkeit, die Haltung von Hunden digital anzumelden, abzumelden oder umzumelden. Die digitale Antragsstellung wird über das CMS iKiss angeboten. Die erhobenen Daten während der Onlineantragsstellung im CMS iKiss werden nach 90 Tagen gelöscht.
Wenn Sie die digitale Antragstellung nutzen, werden folgende Daten temporär im CMS iKiss gespeichert:
Hundehaltung anmelden:
- Name, Anschrift des Hundehalters, freiwillige Angaben: Telefonnummer und e-Mailadresse
- Weitere volljährige Personen im Haushalt (vollständiger Name)
- Name des Hundes, Fellfarbe
- Hunderasse, Geschlecht
- Wurfdatum / Alter des Hundes
- Ggf. Weitere Hunde, die im Haushalt leben, sowie deren Transpondernummer und Hundemarke und Name des Halters / der Halterin
- Zeitpunkt der Haltungsaufnahme
- Herkunft des Hundes: Vorbesitzer und ggf. ehemaliger Wohnort bei Zuzug
- Kennnummer des Transponders oder Datum, wann die Kennnummer spätestens nachgereicht wird.
- Angaben zur Haftpflichtversicherung und Upload des Versicherungsscheins (Foto oder Scan). Ggf. Angaben, wann die Informationen nachgereicht werden.
Zugriff auf die Daten haben die Mitarbeiter des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung sowie des Sachgebiets Kommunalabgaben, die OZG-Beauftragte der Stadt Zeitz, die Redaktion der städtischen Website, sowie die Betreiber der Website iKiss (KID Magdeburg GmbH und Advantic GmbH).
Ihre Daten werden im Anschluss gem. § 15 Abs.3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) im zentralen Hunderegister Sachsen-Anhalt dauerhaft gespeichert. Entfällt der Grund der Datenerhebung (Hund verstorben oder abgegeben), werden die Daten im Hunderegister nach einem Jahr gelöscht, sofern kein Bissvorfall vorliegt. Eintragungen über Bissvorfälle oder sonstige Vorfälle, die zu einem Strafverfahren geführt haben, werden nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, Eintragungen über sonstige Vorfälle nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gesperrt.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA)