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Nachteilsausgleich beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit für alle Studierenden schaffen. Dadurch werden Benachteiligungen kompensiert, die Sie aufgrund einer Behinderung oder Krankheit haben.

Sie können einen Nachteilsausgleich für folgende Bereiche des Studiums beantragen:

  • die Durchführung (zum Beispiel bei Vorlesungen)
  • Prüfungen und Leistungsnachweise

Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Nachteilsausgleich jederzeit bei Ihrer Hochschule stellen. Meist ist der Prüfungsausschuss zuständig.

Da der Nachteilsausgleich individuell vereinbart wird, sollten Sie bereits vor der Antragstellung ein Gespräch mit der Hochschule führen. In diesem Gespräch erläutern Sie, in welchen Bereichen Sie beeinträchtigt sind und in welcher Form ein Nachteilsausgleich erfolgen sollte.

Auch sollten Sie darauf achten, den Antrag vor einer Prüfung zu stellen. Ihr Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das heißt auch, dass Sie eine Prüfung nicht anfechten können, wenn Sie den Antrag erst danach stellen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Hochschule.

Voraussetzungen

Sie haben eine Behinderung oder leiden an einer chronischen Krankheit, die Sie beim Studium benachteiligt

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Beeinträchtigung

Gebühren (Kosten)

Keine.

Fristen

Keine.

Sie können den Nachteilsausgleich aber nicht rückwirkend beantragen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Sie finden einen Antrag auf Nachteilsausgleich meist auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule.