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Unternehmenszertifizierung für die Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur, Außerbetriebnahme von Einrichtungen mit Kältemitteln beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

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Ihr Unternehmen möchte Einrichtungen mit fluorierten, natürlichen oder alternativen Kältemitteln installieren, instandhalten, warten, reparieren oder außer Betrieb nehmen? Dann benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat.

Urheber

Allgemeine Informationen

Sie benötigen ein Unternehmenszertifikat nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, wenn Ihr Unternehmen folgende Einrichtungen installiert, instand hält, wartet, repariert oder außer Betrieb nimmt:

  • ortsfeste Kälteanlagen,
  • ortsfeste Klimaanlagen und Wärmepumpen,
  • ortsfeste Organic-Rankine-Kreisläufe,
  • Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern,
  • Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons
  • Brandschutzeinrichtungen.

Die Tätigkeiten an diesen Einrichtungen dürfen Sie erst ausüben, wenn Ihr Betrieb zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Betriebes wird Ihnen auf Antrag erteilt.

Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie

  • über ausreichend sachkundiges Personal und
  • über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen wird zertifiziert, wenn Sie nachweisen, dass Sie für die Tätigkeiten der Installation, Instandhaltung, Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme von Einrichtungen

  • ausreichend sachkundiges Personal beschäftigen und
  • das sachkundige  Personal Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren hat, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.

Die Sachkunde Ihres Personals weisen Sie bitte durch die entsprechenden Sachkundebescheinigungen (beziehungsweise Zertifikat) nach.

Dies gilt ebenso für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern.

Die Anzahl des erforderlichen sachkundigen Personals richtet sich nach dem jährlich zu erwartenden Tätigkeitsaufkommen.

Wenn Ihr Unternehmen als sogenannter EMAS-Betrieb im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltprüfung (Eco-Management and Audit Scheme) eingetragen ist, gelten vereinfachte Bedingungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Sachkundenachweis bzw. Zertifikat in Kopie für alle angegebenen sachkundigen Personen
  • Gewerbeanmeldung
  • Eintragung Handwerksrolle
  • Lieferscheine folgender Werkzeuge: Löteinrichtung, Absaugstation, Dichtheitsprüfgerät, Monteurhilfe 

Gebühren

Die Bemessung der Gebühr ist vom Zeitaufwand der Bearbeitung und folgenden Faktoren abhängig:

  • Standorte des Unternehmens
  • Sachkundiges Personal
  • Verwaltungsaufwand


Frist

Der Antrag auf Zertifizierung ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat 402, Sachgebiet Chemikaliensicherheit.

Verfahrensablauf

Die Unternehmenszertifizierung erhalten Sie, wenn Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Anlagen beim Landesverwaltungsamt einreichen (per E-Mail oder Post). Die Unterlagen werden geprüft. Sollten die Unterlagen vollständig sein und sich keine Rückfragen ergeben, erhalten Sie das Zertifikat auf dem Postweg.

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.04.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Formulare

Mit dem Antrag können Sie Ihr Unternehmen zertifizieren lassen, um Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf ausüben zu dürfen.

Bitte unterschreiben Sie den Antrag handschriftlich.

Sie können den Antrag per Post, E-Mail oder Fax einreichen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat 402, Sachgebiet Chemikaliensicherheit.